Wer verbotenes Material auf dem Handy hat, kann sich strafbar machen. Foto: Mauritius

Die Polizei hat einer ganzen Klasse an einer Stuttgarter Schule die Handys abgenommen, weil verbotene Dateien weitergeschickt worden sein sollen. Nun werden die Präventionsbeamten aktiv.

Stuttgart - Eine Stuttgarter Schulklasse sitzt seit Mittwoch ohne Smartphones da. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten die Geräte, weil in einem Klassenchat kinderpornografische Dateien verteilt worden sein sollen – an 24 Neuntklässler. Der Hinweis kam vom Bundeskriminalamt (BKA). Grundsätzlich arbeiten Lehrer und die Polizei ständig daran, Schüler für den richtigen Umgang mit Medieninhalten aus dem Netz zu sensibilisieren.

Woher wusste das BKA, was die Schüler auf dem Handy haben?

Nur weil eine Nachricht im Messenger zum Beispiel von Heslach nach Möhringen geht, heißt das noch lange nicht, dass die Daten im Lande bleiben. Viele aktuell beliebte Anwendungen für Kurznachrichten wie Whatsapp oder der Facebook-Messenger gehören amerikanischen Anbietern. In den USA überprüfen immer mehr Dienstanbieter ihre Datenbestände, vor allem wenn es um Verstöße gegen den Kinderschutz geht. Die Grundlage dafür ist eine Selbstverpflichtung der Anbieter von Kommunikationsdiensten, teilt eine Pressesprecherin des Bundeskriminalamts mit. „Sie melden verdächtige Sachverhalte dem amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), erläutert die Sprecherin. Diese Institution, die sich um vermisste und missbrauchte Kinder kümmert, gibt die Hinweise an Ermittlungsbehörden im Ausland weiter. In Deutschland landet die Information beim BKA.

Wie erfahren das die Ermittler?

„Bei relevanten Hinweisen versuchen wir auf Basis der vorhandenen Informationen den Tatort und einen Tatverdächtigen zu ermitteln, damit die Strafverfolgung im nächsten Schritt von den Landesbehörden erfolgen kann“, erklärt die BKA-Sprecherin. Sprich die Information geht an die örtliche Polizei.

Was haben die Schüler gemacht?

Die Polizei betont, dass man bislang noch einem Verdacht nachgehe, es sei noch nichts bewiesen: Die 24 Handys der Schüler werden nun untersucht. Ein Junge oder ein Mädchen aus der Klasse soll kinderpornografisches Material in einer Chatgruppe geteilt haben, auf die alle Zugriff haben. Die Ermittler suchen nun auf allen Telefonen nach den Dateien. Bei Kinderpornografie ist nicht nur das Vertreiben strafbewehrt, sondern auch schon der Besitz. Wer solche Inhalte geschickt bekommt, sollte das melden – den Eltern und der Polizei.

Was tut die Polizei?

Das Referat Prävention bietet den Schulen Veranstaltungen an. „Im vergangenen Jahr waren wir an 300 Tagen an Stuttgarter Schulen“, sagt der Referatsleiter Ulrich Sauter. Von der fünften Klasse an sei der sichere Umgang mit Medien ein Thema, das die Polizei vermittele.

Man fange damit an den Schülern zu erklären, welche Rechte man habe: zum Beispiel, dass man kein Bild im Netz teilen dürfe, auf dem jemand zu erkennen ist, ohne dessen Erlaubnis zu haben. Viele Kinder hätten schon sehr früh Erfahrungen mit Gewaltvideos im Netz. Kinderpornografie sei zum Glück bislang noch kein Thema gewesen. „Auf die nun betroffene Schule gehen wir noch mal gezielt zu“, sagt Referatsleiter Sauter.

Was steht im Lehrplan?

„Der Umgang mit Medien und Medieninhalten zieht sich wie ein roter Faden durch die Bildungspläne für alle Jahrgangsstufen und Fächer“, sagt der Pressesprecher Fabian Schmidt vom Kultusministerium.