Die Amtsübergabe im Stuttgarter Rathaus ist genau geregelt. Der Ablauf könnte aber durch Einsprüche oder Klagen gegen die Wahl durcheinandergebracht werden. Wer übernimmt dann vorübergehend das Zepter?
Stuttgart - Fritz Kuhn wird Anfang Januar nach acht Jahren dem Rathaus den Rücken kehren. Ob dann statt des vom Grünen-Stadtoberhaupt bevorzugten Elektro-Smart (mit Fahrer) bald wieder eine S-Klasse im Innenhof des Verwaltungsbaus parkt? Kuhn hatte auf den über Jahrzehnte als standesgemäß geltenden automobilen Auftritt verzichtet und mit dem Kleinstwagen ein Statement gesetzt. Für längere Strecken stieg er gleichwohl in eine E-Klasse.
Regierungspräsidium muss prüfen
Der neue Oberbürgermeister wird sein Büro im ersten Stock des Marktplatzflügels voraussichtlich am 7. Januar 2021 beziehen. Dazu muss das Regierungspräsidium (RP) den Wahlprüfungsbescheid erlassen. Verhindern könnten das Einsprüche gegen die Wahl, wie sie die Bewerberin Friedhild Miller vor dem zweiten Urnengang angestrengt hat, oder Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Doch in Stuttgart sind keine amerikanischen Verhältnisse zu befürchten. Auch bliebe die Stadtverwaltung in jedem Fall handlungsfähig. Im Zweifelsfall würde der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung des neuen Jahres am 4. Februar den Gewählten zum Amtsverweser bestellen können.
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Kuhn, so viel steht fest, sagt am 17. Dezember dem Gemeinderat Adieu und tritt am 6. Januar 2021 in den Ruhestand. Für den 11. ist die offizielle Verabschiedung der Stadt, Corona-bedingt in kleinem Rahmen, geplant. Nach der Gemeindeordnung könnte er die Geschäfte bis zur Bestellung seines Nachfolgersfortführen. Das beabsichtigt Kuhn nicht. Sollte es zu einem Interim kommen, übernimmt der Erste Bürgermeister Fabian Mayer die Geschäfte, bis die Rechtsfragen geklärt sind.