Bürgermeisterin Christiane stellt sich ausdrücklich hinter ihre Beschäftigten. Foto: Ines Rudel/Archiv

Bürgermeisterin Christiane Krieger verurteilt die öffentliche Attacke des Klägers auf einen ihrer Beschäftigten. Die Stadt erwägt rechtliche Schritte.

Dass der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl in Wernau abschließend bestätigt hat, wird von der Wernauer Stadtverwaltung ausdrücklich begrüßt. Man freue sich, wie es in einer Pressemitteilung heißt, über den Beschluss und begrüße die damit verbundene rechtliche Klarheit für die Bevölkerung und die Verwaltung. „Mehr als 20 Monate nach der Wahl ist das Verfahren über mehrere Instanzen damit beendet; der Kläger ist endgültig gescheitert.“

 

Ganz und gar nicht erfreut ist Christiane Krieger, die – wie die Kommunalaufsicht des Esslinger Landratsamts bestätigt hat – mit dem VGH-Entscheid rechtmäßig gewählte und im Amt legitimierte Bürgermeisterin der Stadt Wernau ist, hingegen mit den Einlassungen des Klägers Thomas Nitsch gegenüber unserer Zeitung und dessen Ankündigung von ihm selbst illegal gemachte Aufnahmen medial verwerten zu wollen: „Als Arbeitgeberin und Leiterin der Stadtverwaltung stehe ich klar und uneingeschränkt an der Seite meiner Beschäftigten.“

Krieger: Ich dulde keine Form gezielter persönlicher Angriffe

Kritik an verwaltungsrechtlichen Verfahren müsse in einem Rechtsstaat zwar zulässig sein. „Der Rechtsweg wurde im vorliegenden Fall in vollem Umfang und zulasten einzelner Personen ausgeschöpft. Das Ergebnis demokratischer, kommunaler Willensbildung wurde damit über einen langen Zeitraum infrage gestellt – zu Unrecht, wie das Gericht nun eindeutig festgestellt hat“, ergänzt die Rathauschefin und macht zugleich die Grenzen dieser Kritik deutlich. „Ich dulde keine Form unsubstantiierter, öffentlicher Verurteilung oder gezielter persönlicher Angriffe – unabhängig davon, in welchem Rahmen sie erfolgen“, betont Krieger mit Blick auf die von Nitsch gemachten Aussagen.

Die Stadt prüfe deshalb, ob durch die Veröffentlichung und Verwertung der betreffenden Aufnahmen rechtlich geschützte Interessen verletzt würden. „Auch wenn wir uns gewünscht hätten, nach Abschluss des Gerichtsverfahrens unsere volle Aufmerksamkeit wieder anderen Sachthemen zu widmen, behalten wir uns ausdrücklich vor, rechtliche Schritte einzuleiten“, sagt Krieger und stellt einen weiteren Sachverhalt klar: „Entgegen der Angaben des unterlegenen Klägers hat dieser bereits eine Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter der Stadt erstattet. Dieser wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben“, erklärt sie.

Zwei positive Punkte werden in der Mitteilung der Stadt aber ebenfalls noch erwähnt: Zum einen könne und werde Christiane Krieger bereits in der Gemeinderatssitzung an diesem Montag, 30. Juni, erstmalig ihr Stimmrecht im Gemeinderat ausüben. „Und nun kann auch die Amtseinsetzungsfeier, die bisher aufgrund des gerichtlichen Verfahrens noch nicht stattfinden konnte, endlich geplant werden“, blickt die Stadt mit Zuversicht in die nächste Zeit.