Schlachthöfe in Deutschland sollen künftig nur noch Betäubungsgeräte einsetzen, die den Tierschutz besser gewährleisten. Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Agrarminister Peter Hauk (CDU) hat im Bundesrat eine Gesetzesänderung erreicht: Alle Betäubungsgeräte müssen künftig zertifiziert werden. Daneben können Schlachthöfe, die sich freiwillig um mehr Tierwohl bemühen, Zuschüsse bekommen.

Stuttgart - Nach drei Tierschutzskandalen in baden-württembergischen Schlachthöfen und erheblichem politischem Gegenwind hatte Minister Peter Hauk (CDU) angekündigt, mit einem Maßnahmenpaket für Verbesserungen zu sorgen – nun kann er erste Erfolge vermelden. Am Freitag hat der Bundesrat einer Initiative des Landes zugestimmt, dass Betäubungsgeräte künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen sollen, bevor sie auf den Markt kommen. Weiter sollen bereits eingesetzte Geräte alle zwei Jahre überprüft werden. Der Bundestag muss jetzt aber erst noch zustimmen.

Tatsächlich war die unzureichende Betäubung bei der letzten Kontrolle der 40 größten Schlachthöfe im Südwesten und auch bei den besagten Skandalen ein zentrales Problem gewesen. Schweinen muss mit einer Zange am Kopf ein Stromstoß von mindestens vier Sekunden Dauer verabreicht werden, um sie zu betäuben – oft wurde diese Zeit aber unterschritten, weil am Gerät ein anderes Programm eingestellt war oder weil der Anwender die Zange falsch anlegte. Teilweise wurde den Tieren deshalb die Kehle durchgeschnitten, obwohl sie noch bei Bewusstsein gewesen sein dürften. Eine ebenfalls geplante Einweisung der Anwender und die Prüfung der Geräte sollen diese Praxis minimieren helfen.

Videokameras sollen Fehler des Personals dokumentieren

Daneben hatte das Agrarministerium bereits Ende Januar ein Förderprogramm aufgelegt, um den Tierschutz in Schlachthöfen und Metzgereien zu verbessern. Diese können bis zu 40 Prozent der Kosten als Zuschuss erhalten, wenn sie ihre Einrichtungen nach festgelegten Tierwohl-Kriterien umbauen; auch die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen kann gefördert werden. Insbesondere geht es um die freiwillige Anschaffung von Videokameras, mit denen der Schlachtbetrieb aufgezeichnet werden soll. Diese Kontrolle kann das Land aus Datenschutzgründen nicht vorschreiben. Das Land stellt für das Programm elf Millionen Euro bereit.

Eine zweite Initiative des Südwestens, die Einführung eines Mindestpreises für Schweinefleisch zum Nutzen der Landwirte, wurde dagegen von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Man hätte mit einer knappen Niederlage rechnen müssen, sagte Minister Hauk, da gerade noch andere Vorschläge diskutiert würden und manche Länder nicht vorgreifen wollten: „Aber wir sind zuversichtlich, in diesem Punkt auf Bundesebene eine tragfähige Lösung herbeizuführen.“