Demonstranten in Chemnitz. Foto: AP

Waren die Angriffe in Chemnitz eine Hetzjagd? Ist eine Menge mit Hitlergruß und nackten Hintern ein Mob? Welche Belege gibt es bisher für die Ausschreitungen? Eine Einordnung.

Chemnitz - Waren die Angriffe in Chemnitz eine Hetzjagd? Ist eine Menge mit Hitlergruß und nackten Hintern ein Mob? Welche Belege gibt es bisher für die Ausschreitungen?

Womit begann die Eskalation in Chemnitz?

In der Nacht zu Sonntag, 26. August, kommt es am Rande des Stadtfestes zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern. Der Tischler Daniel H. wird dabei erstochen, zwei weitere Männer erleiden schwere Verletzungen durch Messerstiche. Tatverdächtig sind drei Männer, mutmaßlich ein Syrer, zwei Iraker. Zwei sitzen in Haft, nach dem dritten wird gefahndet. In sozialen Netzwerken kocht binnen Stunden die Gerüchteküche hoch. Die Behauptung, dass der Streit nach der sexuellen Belästigung einer Frau begann, weist die Polizei Sachsen zurück. Binnen Stunden mobilisiert sich die rechte Szene.

Die „Freie Presse“ berichtet, der Aufruf sei von der Hooligangruppe „Kaotik Chemnitz“ gekommen. Chemnitz gehörte vor allem in der Vergangenheit zu den Brennpunkten des Rechtsextremismus, hier suchte der terroristische NSU sein Versteck, weil er sich der Unterstützung der örtlichen Neonaziszene sicher sein konnte. Bis heute seien die einzigartig militanten Netzwerke aktiv, so das Kulturbüro Sachsen. Als sich knapp 1000 Menschen versammeln, viele erkennbar Rechtsextremisten, kommt dies für die Sicherheitsbehörden trotzdem völlig überraschend. Die Polizei ist kräftemäßig komplett unterlegen. Die Gruppierung habe „nicht auf Ansprache“ reagiert, so die Sicherheitsbehörden. Die Stadt und die Polizei sehen sich gezwungen, das Stadtfest abzubrechen, weil sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gewährleisten können.

Was passierte bei den dann folgenden Ausschreitungen vom Sonntag und Montag?

Juristisch wird die Antwort auf diese Frage noch eine Weile auf sich warten lassen. „Wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen“, sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein. Bisher laufen 120 Ermittlungsverfahren, die Zahl der Anzeigen liegt höher und es kommen auch noch täglich neue hinzu. „Wir werten an Videomaterial und Aussagen aus, was wir kriegen können“, sagt der Sprecher. Ein Problem an der Lage vom Sonntag: Da die Polizei zahlenmäßig dermaßen unterlegen war, existieren auch kaum behördliche Aufnahmen der Vorfälle. Es gibt von diesem Tag auch wenige Strafanzeigen. So existiert zum Beispiel keine Strafanzeige, die sich auf die Vorgänge des bekanntesten Videos bezieht, auf dem Migranten angegriffen werden.

Derzeit kann die Staatsanwaltschaft nicht die Frage beantworten, wie viele Fälle von Landfriedensbruch, Körperverletzung und Propagandadelikten wie dem Zeigen des Hitlergrußes strafrechtlich verfolgt werden. „Wir sammeln noch.“ Mit den Ermittlungen seien ein Abteilungsleiter und zwei Staatsanwälte beschäftigt, so der Sprecher. Sicher ist ein Delikt: Wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls gegen einen Tatverdächtigen im Internet wird gegen einen Beamten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt.

Video – Flüchtling zeigt seinen Blick auf Chemnitzer Problembezirk:

Gab es Hetzjagden?

Das ist eine sprachliche Interpretationsfrage. „Der Begriff Hetzjagd ist ein landläufiger und kein juristischer“, sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Für Chemnitz verwendete ihn zuerst prominent der Regierungssprecher Steffen Seibert, als er sagte: „Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens, anderer Herkunft, oder der Versuch, Hass auf den Straßen zu verbreiten, das nehmen wir nicht hin.“

Eine Debatte entfachte der Chefredakteur der „Freien Presse“ in Chemnitz, Torsten Kleditzsch, der erklärte, warum in seiner Zeitung der Begriff nicht benutzt werde: Ja, so Kleditzsch, in Chemnitz sei Menschen „über kurze Distanz“ nachgestellt worden. Aber: „Eine ‚Hetzjagd‘, in dem Sinne, dass Menschen andere Menschen über längere Zeit und Distanz vor sich hertreiben, haben wir aber nicht beobachtet.“ Sucht man nach der Bedeutung des Wortes Hetzjagd, so findet man in keiner Definition, dass die Länge der Jagdstrecke entscheidend wäre. Es hängt also vom Verständnis des Einzelnen ab. Interessant ist, das sprachgeschichtlich Hassen und Hetzen miteinander verbunden sind.

Warum betont Sachsens Ministerpräsident, es habe keinen Mob gegeben?

In Chemnitz sah man unter anderem hasserfüllte, aufgewiegelte Menschen, die einen Trauermarsch nutzten, um der Menge ihren nackten Hintern zu zeigen oder den Arm zu Hitlergruß hoben, viele waren angetrunken. Manche nennen das einen Mob. Vermutlich betonte Michael Kretschmer das Gegenteil, weil es für Politiker nicht ratsam ist, das Volk zu beschimpfen. Und schließlich gab es in Chemnitz die seltene Situation, dass bürgerlich wirkende Demonstranten keinerlei Berührungsängste vor massiv gewaltbereiten Neonazis hatten.

In Sachsen hat man seit dem Aufkommen von Pegida Erfahrungen damit gesammelt, wie eine derartige Beschimpfung zu weiteren Verhärtungen führt. Der damalige Außenminister Sigmar Gabriel sprach in Heidenau von „Pack“, musste dann einlenken. Der Begriff Mob kommt aus dem Englischen und meint eine aufgewiegelte Gruppe, die agiert. Die Bezeichnung ist aber historisch gesehen auch insofern schwierig, weil sie eine Perspektive von oben herab einnimmt. Bezeichnet wurden so vor allem einfache, ärmere Menschen aus unteren sozialen Schichten.

Auch von Pogrom wurde gesprochen. Ist das gerechtfertigt?

Ein Pogrom ist ein auf eine bestimmte Gruppe, häufig gegen eine Minderheit, im Kriegsfall aber auch gegen große Teile der Bevölkerung gerichteter Angriff, bei dem Menschen verletzt, getötet, vergewaltigt, verschleppt, Geschäfte geplündert, Gebäude verwüstet werden. Für Chemnitz ist der Begriff völlig übertrieben.

Stimmt es, dass es nur einen Angriff auf als Ausländer definierte Menschen, Gegendemonstranten, Journalisten gab?

Nein. Dies wird in rechten Medien behauptet. Aber es gibt viele unterschiedliche Augenzeugenberichte und Videoaufnahmen, auch wenn die juristische Aufarbeitung noch am Anfang steht. Auch Sachsens stellvertretender Ministerpräsident Martin Dulig sagte „stern tv“, Geflüchtete seien durch die Stadt getrieben worden. „Das ist passiert, das ist real.“ Es existieren zum Beispiel Videos des Aufmarschs vom Sonntag, die nicht nur die bedrohliche Stimmung einfangen, sondern auch zeigen, wie immer wieder Gruppen von Männern lossprinten und offenkundig anderen Personen hinterherjagen, wem, ist meist nicht zu sehen.

Ein Video – das bekannteste - zeigt deutlich, dass Angreifer Menschen hinterherjagen, weil sie sie diese optisch als Ausländer identifizieren. „Haut ab, was ist denn, Ihr Kanacken!“ rufen die Angreifer. Eine Frau diszipliniert ihren Partner mit den Worten: „Hase, du bleibst hier“, weshalb es in den Ermittlungsbehörden das „Hase-Video“ genannt wird. Auf einem anderen Video, das laut Recherchekollektiv Dresden von der Seite eines AfD-Mitglieds stammt, wird die Demonstration gezeigt. Einzelne Personen rufen: „Das ist unsere Stadt!“ oder „Für jeden toten Deutschen einen toten Ausländer!“ Später schreien sie: „Das System ist am Ende, wir sind die Wende.“

Auf einem Video der Facebookseite „Rosswein wehrt sich“ sind Krawalle zu sehen. Demonstranten gehen auf die Polizei los. Auf einem weiteren Video der Gruppe rufen Demonstranten: „Frei, sozial und national.“ In einem MDR-Interview sagt ein Augenzeuge, einzelne Gruppen seien unter dem Ruf „Kanackenklatschen“ losgerannt, Migranten seien geflüchtet. Einer sei gestolpert, gefallen und dann angegriffen worden. Journalisten unterschiedlicher Medien berichten, wie sie selbst angegangen wurden.

Warum konnten an Tag Zwei der Aufmärsche 6000 Rechtsextremisten ungehindert demonstrieren und viele den Hitlergruß zeigen?

Weil die Polizei von der großen Zahl der Demonstranten überrascht wurde, obwohl die Polizeipräsidentin zuvor erklärt hatte, man sei vorbereitet. Mehr als 6000 rechten Demonstranten sowie den mehr als 1000 Gegendemonstranten standen knapp 600 Polizisten gegenüber. Warum das so war, ist unklar, denn inzwischen ist bekannt, dass der Verfassungsschutz die Polizei warnte. Zu der Demo, welche die rechte Gruppierung „Pro Chemnitz“ unter dem Motto „Zeigen, wer in der Stadt das Sagen hat“, wurde bundesweit mobilisiert. Hier wurden Feuerwerkskörper und Flaschen auf die Polizei geworfen, Parolen wie „Ausländer Raus“, „Deutschland den Deutschen“, „Hier marschiert der nationale Widerstand“ und „frei, sozial und national“ gerufen, Polizisten als Volksverräter beschimpft, Hitlergrüße gezeigt. Es gab Dutzende Verletzte.

Was ist mit dem Recht auf Selbstverteidigung gemeint?

Diese Debatte hat die AfD losgetreten. Am Abend nach den ersten Ausschreitungen twitterte der baden-württembergische AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier: „Wenn der Staat die Bürger nicht mehr schützen kann, gehen die Menschen auf die Straße und schützen sich selber. Ganz einfach!“ Als er dafür kritisiert wurde, bekam er Rückendeckung von Parteichef Alexander Gauland. Da sind die AfD-Politiker ganz auf Linie der Rechtsextremisten, die am Montag in Chemnitz demonstrierten. Der Anmelder, Martin Kohlmann, sagt: „Wir fordern, das sich hier vieles ändert. Aber wenn die Politik das nicht tut, dann tun wir es selbst. Das war hier gestern Nachmittag passiert ist, war keine Selbstjustiz, das war Selbstverteidigung.“

Mit Kohlmanns Aussagen wird auch klar, dass nicht das im Strafgesetzbuch garantierte Recht auf Notwehr gemeint ist. Denn es greift nur ganz individuell um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen sich selbst abzuwehren. Vielmehr wird versucht, eine in der rechten Szene benutzte Argumentationsfigur des „Widerstands“ in den Diskurs einzuführen: das im Grundgesetz Artikel 20 niedergelegte Recht auf Widerstand allerdings bezieht sich auf die Abwehr eines Angriffs gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Auf den rechten Demonstrationen wird häufig „Widerstand!“ skandiert.