Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan schränkt die Versammlungsrechte ein und weist Kritik an der Legitimität des Referendums zurück. Foto: dpa

Nach dem Ja zu Erdogans möglicher Alleinherrschaft entbrennt die Debatte über Ankaras Beziehungsstatus vollends. Was dafür und was dagegen spricht, das Ende der Verhandlungen offiziell zu besiegeln.

Berlin - Der Begriff „Beitrittsverhandlungen“ ist schon immer irreführend gewesen. Will ein Land nämlich der Europäischen Union beitreten, gibt es kein Geben und Nehmen, sondern eine Übernahme europäischer Rechtsvorschriften, die von der Brüsseler EU-Kommission kapitelweise bescheinigt wird. In der Praxis liegen diese „Gespräche“ mit der Türkei schon deshalb auf Eis, weil die Vorgaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. So sind bisher nur 15 von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln überhaupt eröffnet worden, erfolgreich zum Abschluss geführt wurde gar nur ein einziges: Schon 2006, nur ein Jahr nach Beginn der Gespräche, wurde Ankara die Übereinstimmung mit dem EU-Recht im Bereich Wissenschaft und Forschung attestiert.

Obwohl ein türkischer Beitritt zur Gemeinschaft auch auf der existierenden Grundlage ohne eine andere Politik in Ankara quasi unmöglich ist und darüber hinaus von allen EU-Staaten unterstützt werden müsste, wird ein offizielles Ende der Beitrittsgespräche immer lauter gefordert. Das Europaparlament hat vergangenes Jahr den Anfang gemacht und zumindest das offizielle Einfrieren des Prozesses gefordert. Diese Möglichkeit sieht schon der Gipfelbeschluss vom Dezember 1999 vor, mit dem die Türkei den Kandidatenstatus erhielt. Ein Drittel der Mitgliedstaaten müsste einen solchen Antrag stellen.

Nachdem sich bisher nur Österreich für diesen Schritt ausgesprochen hat, verändert das türkische Verfassungsreferendum möglicherweise die Gefechtslage. „Die Verfassungsänderungen und vor allem ihre praktische Umsetzung werden im Lichte der Verpflichtungen der Türkei als Beitrittskandidat bewertet“, teilte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker am Wochenende mit. Ähnlich hatten das Ja zur erweiterten Machtfülle von Staatschef Recep Tayyip Erdogan auch Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Sigmar Gabriel bewertet. Sie verwiesen auf „gravierende Bedenken sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch der Inhalte dieser Verfassungsreform“, die Experten des Europarats geltend gemacht hatten: „Als EU-Beitrittskandidat, der den Kriterien der EU von Kopenhagen zu Demokratie und Grundrechtsschutz verpflichtet ist, muss die türkische Regierung diesen Bedenken Rechnung tragen.“ Im Umkehrschluss lässt sich daraus erstmals lesen, dass eine nicht mehr funktionierende Gewaltenteilung den Kandidatenstatus infrage stellen könnte.

Das allein stellt sowohl in Brüssel wie in Berlin bereits eine Kurskorrektur dar, da vonseiten der EU bisher „nur“ die Wiedereinführung der Todesstrafe als „rote Linie“ definiert worden ist, die zu einem Ende der Beitrittsverhandlungen führen würde. Junckers Sprecher Margaritis Schinas zeichnete diese am Montag noch etwas präziser, indem er bereits die Ansetzung eines Todesstrafen-Referendums als Ausschlusskriterium nannte: „Von der Rhetorik zur Aktion überzugehen wäre ein klares Signal, dass die Türkei nicht mehr Teil der europäischen Familie sein will.“

Dieses Signal hat die Türkei auch nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Gunther Krichbaum, der dem Europaausschuss des Bundestages vorsteht, bereits mit dem Referendums-Ja ausgesandt. „Die EU-Kommission sollte sich nicht länger in die Tasche lügen und erkennen, dass die Beitrittsgespräche mit der Türkei jetzt keinen Sinn mehr machen, und einen entsprechenden Vorschlag machen“, so Krichbaum.

Als Grund dafür, dass es neben der de facto bereits existierenden Verhandlungs-eiszeit auch ein offizielles Aus oder Aussetzen braucht, nennt er das Geld. Insgesamt 4,45 Milliarden Euro sind Ankara seitens der EU als „Vorbeitrittshilfe“ für die Jahre 2014 bis 2020 in Aussicht gestellt worden. Rund ein Drittel davon soll die Reform des Justizwesens voranbringen, was nach der Massenentlassung von ungenehmem Personal mindestens zynisch klingt. „Mit EU-Geld sind Richter und Staatsanwälte ausgebildet worden, die Erdogan nun entsorgt hat“, ärgert sich Krichbaum. Die EU-Kommission wiederum verweist darauf, dass eben wegen der sich verschlechternden Lage bisher nur 167 Millionen Euro überhaupt ausgezahlt wurden: „Außerdem zahlen wir nicht automatisch, sondern nur, wenn unsere Kriterien dafür erfüllt werden.“ Grundsätzlich aber hat jeder Beitrittskandidat Anspruch auf die Finanzhilfe.

Gute Gründe für Abbruch

Das deutsch-europäische Dilemma schildert Krichbaums SPD-Kollege Joachim Poß ganz offen: „Es gibt gute Gründe, die Beitrittsgespräche nun abzubrechen, es gibt aber genauso gute Gründe, miteinander im Gespräch zu bleiben.“ Neben dem EU-Flüchtlingsabkommen mit Ankara spielen dabei auch größere geopolitische Überlegungen eine Rolle, nicht zuletzt die Nato-Mitgliedschaft der Türkei. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erinnert daran, dass sie auch während der Militärdiktatur dem Bündnis angehörte und auch „weiterhin gemeinsame Sicherheitsinteressen“ bestünden. „Auch heute wollen wir die Türken bei uns halten“, meint Vizekanzler Gabriel, „und nicht in die außenpolitische Isolation oder gar in Richtung Russland drängen.“

Seine EU-Außenministerkollegen trifft Gabriel am Freitag kommender Woche in Malta. Dann steht in Sachen Türkei die erste gemeinschaftliche Bestandsaufnahme nach dem türkischen Referendum an. Es könnte eine wichtige Sitzung werden.