Kampfhunde müssen sicher geführt werden, damit sie in jeder Sekunde keine Gefahr darstellen. Foto: Radio Bremen/ARD

Der Halter des Kampfhund-Mischlings, der den kleinen Yunus auf dem Rad- und Fußgängerweg beim Oberstenfelder Freibad im Gesicht schwer verletzt hatte, ist von einem Gericht verurteilt worden

Oberstenfeld/Beilstein - Der Vorfall erregte bundesweit Aufsehen. Der dreijährige Yunus befand sich an einem späten Dienstagabend im Juli 2019 gegen 22 Uhr mit seiner Familie auf dem Heimweg vom Oberstenfelder Freibad. Ein Kampfhund riss sich los, biss zu und verletzte den Jungen schwer im Gesicht. Inzwischen hat sich die Justiz des Falles angenommen. Der Halter des Hundes erhielt eine Geldstrafe von 2700 Euro.

Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, sei das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Tierhalter sei wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht war dem Antrag der Staatsanwaltschaft im vollem Umfang gefolgt und verurteilte den Halter des Hundes zu 90 Tagessätzen zu je 30  Euro, was im Endeffekt die Geldstrafe von 2700  Euro ergab. Eine Hauptverhandlung habe nicht stattgefunden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Dies sei in einem solchen Strafbefehlsverfahren nur dann nötig, wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt würde. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Nicht der Hundehalter, sondern sein damals 25-jähriger Bruder führte den Hund an dem Juli-Abend mit sich. Weil er auf dem Fahrrad saß, hatte er offenbar nicht die erforderliche Kontrolle über die 14 Monate alte Mischlingshündin. Sie riss den 25-Jährigen vom Rad und biss Yunus unmittelbar ins Gesicht. Dem Jungen aus Oberstenfeld fehlte ein Stück der Lippe und er musste mehrmals operiert werden.

In Yunus Heimatgemeinde entstand kurz nach dem Unglück eine Welle der Anteilnahme. Eine Initiative mit dem Namen „Ein Herz für Yunus“ sammelte Geld, damit die Familie die Kosten für die erforderlichen Operationen aufbringen konnte. „Wir konnten mehr als 10 400 Euro sammeln“, sagt Nena Rupflin. Viele türkische und deutsche Familien hätten gespendet. Dem kleinen Yunus gehe es inzwischen besser. Seine Wunden seien vernarbt, er gehe noch immer in Abständen in die Klinik und sei bei einem Logopäden in Behandlung, weitere Operationen seien geplant, hat Nena Rupflin aus dem Umfeld der Familie erfahren. „Yunus hat immer noch Angst vor Hunden, aber er erzählt inzwischen nach und nach von seinem Erlebten und verarbeitet es.“ Am Montag könne er zum ersten Mal nach langer Zeit wieder in den Kindergarten gehen.

Die Hündin befindet sich immer noch im Gewahrsam des Heilbronner Tierheims. Dorthin war sie unmittelbar nach dem Vorfall von der Tierrettung Unterland gebracht worden. „Sie ist immer noch bei uns“, bestätigt Silke Anders, Vorsitzende des Tierschutzvereins Heilbronn. Der Hund trage einen Maulkorb und werde im Auftrag der Stadt Beilstein versorgt. Die Kommune hatte das Tier eingezogen.

Der Beilsteiner Bürgermeister Patrick Holl stellte im Laufe der Ermittlungen fest, dass der Hund Anteile eines American Staffordshire Terrier enthielt. Um ein solches Tier halten zu dürfen, hätte der Halter bei der Stadtverwaltung eine Erlaubnis beantragen müssen. Der Polizei hatte er jedoch gesagt, er habe überhaupt nicht gewusst, dass es sich um einen Kampfhund handele. Ein Tierarzt hatte im Heimtier-Ausweis lediglich angegeben, dass es sich um einen gestromten Mischling handele. Patrick Holl wünscht sich vom Gesetzgeber strengere Vorgaben für Hundehalter: „Ein solcher Mischling muss im Zweifel bei uns als Kommune aktenkundig werden – nur wenn wir bei der Anmeldung zur Hundesteuer etwas wissen, können wir verlangen, dass das Rassemerkmal noch genauer bestimmt wird oder ein Wesenstest gemacht werden muss.“ Fest steht: Hätte der Mischling einen Maulkorb getragen, wäre dem kleinen Yunus wohl nichts passiert.