Bar oder Club, das ist hier die Frage. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, drohen dem Betreiber des „Topsy Turvy“ Bußgelder. Foto: Facebook/TopsyTurvyKarlsruhe

Der Amtschef im Sozialministerium erwägt nach dem Karlsruher Corona-Ausbruch Konsequenzen – für den Barbetreiber, aber auch für die Corona-Verordnung.

Karlsruhe - Nach dem Corona-Ausbruch in einer Karlsruher Bar am 2. Juli wird das Sozialministerium aktiv. Er habe bei seinen zuständigen Mitarbeitern auf ein Bußgeldverfahren gedrängt, sagte der Amtschef Uwe Lahl unserer Zeitung. Der Betreiber habe eine Clubveranstaltung durchgeführt und die geltenden Regeln missachtet – also etwa wie für Clubs vorgeschrieben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete einzulassen.

Das „Topsy Turvy“ hat eine Konzession als Bar. Rechtlich relevant ist aber, was in der Lokalität geschieht. Uwe Lahl ist überzeugt, dass am 2. Juli in der Bar getanzt worden sei, es hätten schließlich DJs aufgelegt. Der Betreiber hatte gegenüber unserer Zeitung erklärt, dass lediglich eine Hintergrundbeschallung stattgefunden habe. „Das ist eine Schutzbehauptung“, sagte Lahl. Er deutete an, dass im Ministerium andere Erkenntnisse zum Verlauf des Abends vorlägen. Zudem sei unter den beiden Infizierten, die für den Ausbruch verantwortlich waren, eine Mitarbeiterin. Diese habe Corona-Symptome gezeigt und hätte nicht arbeiten dürfen. Bei der zweiten Infizierten handelte es sich um eine Reiserrückkehrerin aus Mallorca.

Ungewöhnlicher Vorgang

Dass das Sozialministerium sich in solche Vorgänge einmischt, ist ungewöhnlich. Auf Anfrage unserer Zeitung hatten noch am Montag eine Sprecherin von Minister Manne Lucha (Grüne) sowie das Karlsruher Gesundheitsamt darauf hingewiesen, dass die örtliche Polizeibehörde zuständig sei. Aus dem Karlsruher Ordnungsamt hieß es, die entsprechenden Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Betreiber klagt, er sei „derjenige, der geschlachtet wird, um die Impfkampagne anzuschieben“. Unter den Infizierten vom 2. Juli seien auch vollständig Geimpfte, unter anderem er selbst.

Das Thema ist wichtig, weil der Ausbruch in Karlsruhe auf Infektionsrisiken in der Gastronomie hinweist. Bis zu einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner dürfen nach derzeitigem Regelwerk auch Ungeimpfte ohne negativen Coronatest in Innenräume. Das Sozialministerium erwägt nun, diese Regeln mit der für Ende Juli erwarteten neuen Verordnung zu verschärfen.

Uwe Lahl betonte, dass in Karlsruhe der bislang einzige größere Ausbruch stattgefunden habe. Dadurch sei aber „der Vertrauensvorschuss für die Branche aufgebraucht“. Gleichwohl könnten die Diskotheken im Land auf weiter gelockerte Regeln hoffen. Denkbar sei eine Belegung mit der Hälfte der erlaubten Besucherzahl – für Geimpfte, Genesene oder direkt vor dem Eintritt negativ getestete Nichtgeimpfte, so Lahl.