Das Amtsgericht Heilbronn hat im Fall eines Brandes entschieden. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Flammen schlagen in einem Treppenhaus und einer Wohnung im Örtchen Talheim, es brennt in einem Wohnhaus für Asylbewerber. Der Verdacht fällt auf eine Familie, die im Haus wohnt. War es geplant? Oder pure Verzweiflung? Das Gericht ist sich sicher.

Heilbronn - Getrennt haben die beiden gewohnt, sie mit ihren beiden Kindern in Talheim (Kreis Heilbronn), er in Schorndorf, eine knappe Autostunde entfernt. Und getrennt sitzt das Paar auch im Saal des Heilbronner Amtsgerichts, als am Dienstagmorgen die Urteile gesprochen werden. Die 34 Jahre alte Frau, davon ist die Kammer überzeugt, hat im Mai vergangenen Jahres das Feuer in einem Haus für Asylbewerber in Talheim (Kreis Heilbronn) gelegt. Ihr ein Jahr älterer Lebensgefährte soll davon gewusst und ihr geholfen haben. Wegen schwerer Brandstiftung und wegen Beihilfe müssen beide für jeweils drei Jahre und drei Monate in Haft. 

„Sie hat das Haus angezündet, weil sie eine größere Wohnung haben wollte“, zeigte sich der Vorsitzende Richter überzeugt. Außerdem habe sie den verhassten Nachbarn auf diesem Weg „eins auswischen können“. Sie habe daher mitten in der Nacht mehrere Liter Benzin in einen Kanister gefüllt, habe sich von ihrem Partner mit einem geliehenen Auto zum Tatort fahren lassen, den Kraftstoff dort über Betten und Teile des Treppenhauses ausgeschüttet und angezündet. 

Kammer schenkte der Angeklagten keinen Glauben

Die Irakerin hatte in der zweitägigen Verhandlung zwar gestanden, das Feuer gelegt zu haben. Sie hatte aber die gesamte Schuld auf sich genommen. Sie sei verzweifelt gewesen und habe sich umbringen wollen, hatte sie ausgesagt und über ihren Verteidiger für die Tat um Entschuldigung gebeten.

Die Kammer schenkte ihr allerdings keinen Glauben. Sie sieht es vielmehr als erwiesen an, dass die Frau aus Ärger über die getrennte Wohnsituation versucht hat, den Brand mit benzingetränkten Kleidungsstücken zu legen. „Wir können mit an Sicherheit grenzender Überzeugung einen Suizidversuch ausschließen“, sagte der Richter zu den Aussagen der 34-Jährigen. Bei der Frau seien keine depressiven Tendenzen festgestellt worden, außerdem habe sie das Benzin nur verteilt und sich nicht etwa selbst mit dem Kraftstoff überschüttet. Sie habe zudem keine nennenswerten Verbrennungen erlitten, argumentierte der Richter.

Bei dem Feuer war zwar niemand verletzt worden. Das liegt nach Einschätzung der Feuerwehr aber lediglich am Nachbarn, der durch eine Verpuffung aufmerksam geworden war und die Feuerwehr alarmiert hatte. 

So argumentierte der Verteidiger der Frau

Der Verteidiger der Frau argumentierte dagegen, seine Mandantin habe ihrem Leben ein Ende setzen wollen, weil sie mit der Situation überfordert gewesen sei. „Sie hat keine Perspektive gesehen“, sagte er. Der Anwalt ihres Lebensgefährten betonte, die Frau habe wiederholt die Schuld auf sich genommen. Aus der bloßen Fahrt zum Tatort könne zudem nicht auf einen Gehilfenvorsatz geschlossen werden. „Den Mann belastet rein nichts“, sagte er.  

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die für beide irakischen Angeklagten 3 Jahre und 10 Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe für die Frau und einen Freispruch für ihren Lebenspartner. 

Der Verteidiger des Mannes sprach nach der Entscheidung von einem „schweren Fehlurteil“ und legte unmittelbar nach Ende der Urteilsbegründung Berufung ein.