Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann war von einem gefüllten Getränkebecher am Kopf getroffen worden. (Archivbild) Foto: dpa/Bernd Thissen

Nach dem Becherwurfskandal im Spiel gegen Borussia Mönchengladbach ist der VfL Bochum zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt worden.

Der VfL Bochum ist nach dem Becherwurfskandal im Spiel gegen Borussia Mönchengladbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Bei weiteren „erheblichen Vorfällen“ muss der Revierclub einen Teil seines Stadions für ein Liga-Heimspiel für Zuschauer schließen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Mittwoch mit. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2023.

Die Bundesliga-Partie gegen Gladbach war am 18. März abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann von einem gefüllten Getränkebecher am Kopf getroffen worden war. Das Spiel wurde für die Borussia gewertet.

Die Bochumer stimmten allen Urteilen zu

Von den 100 000 Euro Geldstrafe können 33 000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der VfL erhielt zudem Geldstrafen für Becherwürfe in weiteren Partien in einer Gesamthöhe von 15 000 Euro sowie mehrere Auflagen. So müssen die Bochumer ein Konzept zur Einführung eines hochauflösenden Videoüberwachungssystems erarbeiten und ein Pfandbecher-Mehrwegsystem einführen. Die Bochumer stimmten allen Urteilen zu.

„Da der Bundesligist aktiv bei der Täterermittlung mitgewirkt hat und zudem zur Optimierung der Sicherheit im Stadion die verbesserte Videoüberwachung und das Mehrwegbechersystem umsetzen wird, hatte der DFB-Kontrollausschuss beim Sportgericht beantragt, den Zuschauerausschluss noch zur Bewährung auszusetzen“, heißt es vom DFB zur Begründung. Bereits beim vergangenen Spiel gegen Bayer Leverkusen hatte der VfL zusätzliche Videotechnik im Ruhrstadion eingesetzt.

Im Zusammenhang mit dem Spielabbruch hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage wegen Körperverletzung gegen einen 38 Jahre alten Tatverdächtigen erhoben.