In Steinheim an der Murr hat sich eine Rätin der Freien Wähler wegen der AfD-Nähe eines möglichen Kommunalwahl-Kandidaten ihrer Fraktion der SPD angeschlossen. In Heilbronn hatte ein solcher Wechsel eine Klage zur Folge.
Für einen Paukenschlag hat Karen Seiter vor wenigen Wochen mit ihrer Ankündigung gesorgt, die Freien Wähler zu verlassen und sich der SPD-Fraktion im Steinheimer Gemeinderat anzuschließen. Seiter war sauer aufgestoßen, dass in ihrer bisherigen Fraktion erwogen wurde, einen Mann auf die Liste zur Kommunalwahl zu nehmen, dem man durch seine Äußerung in einer Zeitung Sympathien für die AfD unterstellen konnte. Die Freien Wähler haben dem möglichen Kandidaten nach einer internen Prüfung letztlich die Rote Karte gezeigt. Am Wechsel von Karen Seiter änderte dies freilich nichts mehr. Inzwischen wurde er auch offiziell vollzogen – aber das Prozedere an sich steht grundsätzlich rechtlich auf wackeligen Beinen.
Mehrheitsverhältnisse schlagen nicht auf die Ausschüsse durch
Das Problem ist, dass sich mit dem Übertritt von Seiter zu den Sozialdemokraten die Machtverhältnisse im Gemeinderat verschoben haben. Die Genossen haben jetzt fünf, statt vier Sitze in der Runde und damit ebenso viele wie die Grünen und die Freien Wähler, die ja einen Platz verloren haben. Bei der CDU können sieben Bürgervertreter über die lokalpolitischen Geschicke mitbestimmen. In den Ausschüssen schlägt sich die Umverteilung aber nicht nieder. Die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse am Ratstisch werden dort also nicht mehr adäquat abgebildet.
Der Gemeinderat hat unlängst beschlossen, dieses Fass auch nicht aufmachen zu wollen. Man hätte die Gremien vergrößern oder verkleinern müssen, um die neue Sitzverteilung entsprechend zu würdigen, erklärte Hauptamtsleiterin Ramona Senghaas. Außerdem wäre dann eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich gewesen. „Das wäre ein größerer Aufwand für die nur drei verbleibenden Monate bis zur Kommunalwahl“, meinte Senghaas.
Das Vorgehen war mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen. Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt habe rückgemeldet, dass durch das Missverhältnis keine rechtlichen Schwierigkeiten heraufbeschworen würden, betonte Senghaas. Aber die Frage stehe durchaus im Raum, inwieweit der Wählerwille nach einem Fraktionswechsel angemessen abgebildet werde, räumte sie ein. „Zu dem Thema gibt es keine gesetzliche Grundlage“, sagte Senghaas.
Man scheint sich also in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Aber wo kein Kläger, da keine Klage.
AfD reicht eine Klage ein
Bei einem vergleichbaren Fall in Heilbronn wurde es allerdings sehr wohl juristisch angefochten, dass der Proporz bei den Gemeinderatssitzen nicht in die Ausschüsse gespiegelt wurde. Und der Kläger, in dem Fall die AfD, bekam zumindest erstinstanzlich recht.
Alfred Dagenbach sei von der Liste Pro zur Alternative für Deutschland übergetreten, berichtet Suse Bucher-Pinell, Pressesprecherin der Stadt Heilbronn. „Die AfD beantragte daraufhin eine Neubesetzung der gemeinderätlichen Gremien, welche vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurde“, erklärt sie. Die Stadt habe die Gemeindeordnung so interpretiert, dass dieses Vorgehen rechtskonform ist, was vom Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt worden sei. Die AfD habe dann aber auf Neubesetzung der Gremien vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) geklagt und recht bekommen.
„Die Kammer gab der Klage statt, weil eine Gemeinderatsfraktion aus dem Prinzip der Weitergabe der Repräsentation ein Recht auf die Einleitung eines Verfahrens zur Umbildung von beratenden und beschließenden Ausschüssen bei einer relevanten Veränderung der Fraktionsstärken habe“, heißt es in der Urteilsbegründung. Es sei zwar in der Gemeindeordnung nicht ausdrücklich festgelegt, die Fraktionsstärke als Maßstab für die Besetzung der Ausschüsse anzulegen. Es sei jedoch „als ungeschriebener Rechtsgrundsatz allgemein anerkannt, dass auch bei der Besetzung der Ausschüsse darauf hinzuwirken sei, die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat zu repräsentieren“.
Weiter kein Präzedenzfall
Diesen Entscheid wollte wiederum der Heilbronner Gemeinderat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg anfechten. Die Richter am VGH stellten mit Urteil vom 3. Mai 2023 das Verfahren allerdings ein – und erklärten zugleich das Urteil der Kollegen in Stuttgart vom 23. November 2021 für „unwirksam“. Das Ganze hatte sich zuvor schon von selbst erledigt. Der Gemeinderat hatte zwischenzeitlich von sich aus eine Umbesetzung beschlossen, nachdem Susanne Bey von den Grünen das Gremium verlassen hatte. Bey war zur Regierungspräsidentin ernannt worden. In dem Zusammenhang wurde die größere Fraktionsstärke der AfD auch in den gemeinderätlichen Gremien abgebildet. Heißt aber auch: eine dezidierte inhaltliche Beurteilung der Gemengelage durch das VGH ist ebenso Fehlanzeige wie ein wegweisendes Urteil. Die Grauzone bleibt bestehen, in Heilbronn, Steinheim und anderswo. Zum Leidwesen vieler Kommunen, die sich dem Vernehmen nach ein Urteil in einem Präzedenzfall gewünscht hätten, um sich daran künftig orientieren zu können.
Landratsamt stärkt Stadt Steinheim den Rücken
Einigkeit
Das Landratsamt Ludwigsburg hebt hervor, dass das Vorgehen in Steinheim rechtssicher sei. Es sei gestattet, einen Ausschuss zu besetzen, „ohne dabei das Verhältnis der Gemeinderatssitze der einzelnen Fraktionen abzubilden“. Voraussetzung: Der Gemeinderat muss sich bei der Besetzung einig sein, was in Steinheim der Fall sei.
Schlüssig
Die Begründung der Stadt mit der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl am 9. Juni hält das Kreishaus für schlüssig. Dann stehe ohnehin eine Neubesetzung der Ausschüsse auf der Tagesordnung. Und bis dahin gebe es nur noch wenige Sitzungen der entsprechenden politischen Gremien.