In bestimmten Fällen werden Medikamente für Zwecke eingesetzt (Off-Label-Use), für die sie nicht zugelassen. Wie etwa Cytotec in der Geburtshilfe. Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Magenmittel Cytotec wird häufig auch in der Geburtshilfe eingesetzt – obwohl es dafür nicht zugelassen ist. Diese Off-Label-Nutzung von Medikamenten ist keine Seltenheit. Wieso ist das erlaubt – und was sind die Risiken dabei?

Stuttgart - Seit einigen Tagen ist das Medikament Cytotec immer mal wieder in den Schlagzeilen. Eigentlich handelt es sich dabei um ein Magenschutzmittel. Doch der darin enthaltene Wirkstoff Misoprostol veranlasst die Gebärmutter, sich zusammenzuziehen. Deshalb wird das aus dem Ausland importierte Misoprostol-Präparat auch in Deutschland häufig zur Einleitung von Geburten verwendet – im sogenannten Off-Label-Use. Denn eigentlich ist das Mittel dafür nicht zugelassen. Cytotec sorgte für Aufregung, weil dessen Einsatz laut Berichten der Süddeutschen Zeitung und des Bayerischen Rundfunks bei einigen Geburten zu schweren Komplikationen geführt hat. Pfizer, die Herstellerfirma von Cytotec, distanziert sich ganz klar von einer Anwendung von Arzneimitteln – und damit auch von Misoprostol – außerhalb der Zulassung. Die Zulassung für Cytotec in Deutschland hat das Unternehmen bereits 2006 aufgegeben. Doch wieso kann das Mittel überhaupt für etwas eingesetzt werden, für das es nicht zugelassen ist? Fragen und Antworten dazu.