Ein Polizeiauto vor der Ulmer Synagoge nach dem Brandanschlag Foto: dpa/Stefan Puchner

Es besteht so gut wie keine Chance darauf, dass der Mann, der einen Brandanschlag auf eine Ulmer Synagoge verübt und sich in die Türkei abgesetzt hatte, ausgeliefert wird. Das teilte die Justizministerin mit.

Ulm, Stuttgart - Der mutmaßlich Verantwortliche für den Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge wird nach Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums nicht in Deutschland vor Gericht gestellt werden können. Er befinde sich seit 10. Juni in der Türkei, teilte Justizministerin Marion Gentges (CDU) dem Landtag mit. Da die Türkei die Auslieferung eigener Staatsangehöriger ausnahmslos ablehne, gebe es keine erfolgversprechenden Möglichkeiten, den Tatverdächtigen nach Deutschland zu bringen.

Das Auslieferungsverbot ist laut Gentges sogar in der türkischen Verfassung verankert. Deshalb könne auch die Bundesregierung in diesem Fall nicht unterstützend tätig werden. Ergänzend informierte die Ministerin, dass gegen den mutmaßlichen Brandstifter bislang keine Eintragungen im Strafregister vorlägen. Der 45-jährige Türke hatte in Ulm gelebt und besitzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland.

Zeuge beobachtete das Geschehen

Ein Zeuge hatte am Morgen des 5. Juni einen Mann beobachtet, der an der Ulmer Synagoge eine Flüssigkeit aus einer Flasche auf den Boden goss und anzündete. Der Zeuge rief sofort die Feuerwehr, Minuten später waren laut Polizeiangaben die Flammen gelöscht. Menschen wurden nicht verletzt, der Sachschaden beschränkte sich auf eine verrußte Fassade samt einer Glasscheibe.