Nachdem ein Auto in eine Menschenmenge in Heidelberg gerast war, sicherte die Polizei das Gelände. Foto: dpa/Archivbild

Bei einer Amokfahrt in Heidelberg soll ein Mann einen Menschen getötet und zwei weitere verletzt haben. Jetzt beginnt vor dem Landgericht die Aufarbeitung der Tat unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Heidelberg - Sechs Monate nach der Amokfahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg hat die juristische Aufarbeitung der Tat begonnen. Das Landgericht in der Neckarstadt eröffnete am Dienstag den Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, einen 35 Jahre alten Mann. Kurz nach dem Beginn des Prozesses hat das Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verteidigung beantragte dies am Dienstag, weil es bei der Verhandlung auch um die mögliche Unterbringung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik geht. Vier Angehörige des Todesopfers durften aber im Saal bleiben.

„Ich bin froh, dass den Menschen, die am engsten mit dem Opfer verbunden waren, die Möglichkeit gegeben wird, den Prozess zu verfolgen“, sagte der Anwalt Silvio Käsler. Der Heidelberger Jurist vertritt in der Nebenklage die Schwester des getöteten Opfers sowie eine Geschädigte, die ebenfalls von dem Auto erfasst worden war.

Das Gericht betonte, es bestehe zwar ein öffentliches Interesse an dem Prozess. Die Abwägung ergebe aber, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (Az.: 6 Ks 200 Js 4374/17).

Er soll bei der Fahrt am 25. Februar einen Passanten getötet und zwei weitere Menschen verletzt haben. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei Fällen und mit Körperverletzung in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten für schuldunfähig und hat seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Ein Gutachten deute auf eine schwere psychische Erkrankung hin, heißt es von der Justiz.

Keine Hinweise auf politischen Hintergrund

Die Todesfahrt vom Fastnachtssamstag hatte Spekulationen über einen möglichen politischen Hintergrund ausgelöst. Im vergangenen Jahr waren etwa in Nizza und Berlin mit Fahrten in eine Menschenmenge Terroranschläge verübt worden. Der Staatsanwaltschaft Heidelberg zufolge bekräftigten die Ermittlungen eine solche Theorie aber nicht.

Nach der Tat war der Fahrer zu Fuß geflohen, mit einem Küchenmesser bewaffnet. Als ihn eine Polizeistreife stellte und er sich weigerte, das Messer wegzuwerfen, feuerte ein Polizist. Der mutmaßliche Täter erlitt einen Bauchdurchschuss und musste notoperiert werden.