Der Antrag des Togoers gegen eine Abschiebung nach Italien wird bereits zum zweiten Mal abgewiesen. Foto: Getty Images Europe

Der Eilantrag des Togoers, der kürzlich in Ellwangen festgenommen wurde, wird vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt. Die Abschiebung nach Italien sei zulässig.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung des kürzlich in Ellwangen festgenommenen Flüchtlings aus Togo nach Italien für zulässig erklärt. Man habe den Eilantrag des Mannes gegen die geplante Abschiebung abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Bereits im November hatten die Stuttgarter Richter einen Antrag des Togoers zurückgewiesen, mit dem er seine Abschiebung nach Italien verhindern wollte. Der Mann war am 3. Mai bei einem Großeinsatz der Polizei festgenommen worden, nach dem seine Abholung aus der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen wenige Tage zuvor am Widerstand von Bewohnern der Unterkunft gescheitert war.

Der Anwalt des Flüchtlings beantragte danach, den bisherigen Gerichtsbeschluss zu ändern. Das Verwaltungsgericht konnte jedoch nach eigenen Angaben keine Gründe erkennen, die dies gerechtfertigt hätten.