Heckler & Koch hat im Kampf um einen 250 Millionen Euro Großauftrag der Bundeswehr den Kürzeren gezogen. Foto: dpa/Patrick Seeger

In der vergangenen Woche hatte das Bundesverteidigungsministerium überraschend entschieden, erstmals seit sechs Jahrzehnten nicht mehr Sturmgewehre von Heckler & Koch zu kaufen. Der Waffenhersteller will sich damit nicht zufriedengeben.

Oberndorf - Im Kampf um einen 250 Millionen Euro schweren Sturmgewehr-Großauftrag der Bundeswehr will sich der unterlegene Waffenhersteller Heckler & Koch nicht geschlagen geben. Die Firma aus Oberndorf in Baden-Württemberg teilte am Donnerstag mit, dass sie fristgemäß Rüge beim zuständigen Beschaffungsamt eingelegt habe. Im Vergaberecht ist eine Rüge Voraussetzung, um später eine Vergabebeschwerde einzuleiten - diese hätte aufschiebende Wirkung für die Auftragsvergabe. Zuvor hatte das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) über die Rüge berichtet.

Lesen Sie hier: Der schleichende Tod der Rüstungsindustrie

In der vergangenen Woche hatte das Bundesverteidigungsministerium überraschend entschieden, erstmals seit sechs Jahrzehnten nicht mehr Sturmgewehre von Heckler & Koch zu kaufen, sondern vom kleinen Konkurrenten C.G.Haenel. Die Thüringer Waffenschmiede soll binnen sechs Jahren 120 000 Sturmgewehre ausliefern. Für H&K ist das ein herber Rückschlag - die Firma ist hoch verschuldet und die Bundeswehr ist bisher ihr größter Kunde. H&K liefert zwar auch Maschinengewehre und Granatwerfer an die deutsche Armee, den Löwenanteil ihres Geschäfts macht sie aber mit Sturmgewehren.

Mit der Rüge gehen die Rechtsstreitigkeiten zwischen der 1000-Mitarbeiter-Firma aus dem Schwarzwald und dem Bund weiter. 2015 hatte die damalige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen Präzisionsmängel beim Sturmgewehr G36 bei Dauerfeuer moniert, das Landgericht Koblenz wies aber Schadensersatzansprüche des Bundes zurück - dem Urteil zufolge hatte H&K das geliefert, was bestellt worden war. Im aktuellen Vergabeverfahren war es ebenfalls bereits zu Unstimmigkeiten gekommen, so hatte H&K die Testbedingungen für die Auswahl des neuen Sturmgewehrs beanstandet.

Der Vergaberechtler Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird misst den aktuellen rechtlichen Schritten von H&K nur geringe Aussichten auf Erfolg bei. „Das Beschaffungsamt hat seine Bearbeitungsqualität im Rüstungsbereich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert“, sagt der Anwalt der dpa. Da es bereits eine gerichtliche Vorgeschichte gebe zwischen dem Beschaffungsamt und Heckler & Koch, erwarte er, dass das Amt sich in diesem Fall besonders gründlich und sorgfältig abgesichert habe.