Der Daimler-Tochter myTaxi drohen Beschränkungen für die Rabatt-Aktionen. Foto: dpa

Die Vermittlungs-App myTaxi muss zumindest in Stuttgart mit Einschränkungen für ihre Rabatt-Aktionen rechnen. Die Daimler-Tochter gewährt Rabatte von 50 Prozent, bei denen dem Kunden der halbe Fahrpreis erstattet wird.

Stuttgart - Die zum Daimler-Konzern gehörende Vermittlungs-App myTaxi muss zumindest in Stuttgart mit Einschränkungen für ihre Rabatt-Aktionen rechnen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart sagte der Vorsitzende Richter, er neige zwar nicht dazu, die Rabatte grundsätzlich zu verbieten. Der konkrete über zwei Wochen gewährte Rabatt von 50 Prozent könne aber als unlauterer Wettbewerb gesehen werden.

Auf einen Vergleich über niedrigere Rabatte konnte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale sich mit myTaxi zunächst nicht einigen. Sollte das nicht gelingen, fällt das Gericht eine Entscheidung am 12. November. Bis dahin bleiben die Rabatte in Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt per einstweiliger Verfügung verboten (Az.: 2 U 88/15).

MyTaxi gewährt Rabatte von 50 Prozent, bei denen dem Kunden der halbe Fahrpreis erstattet wird. Die Taxifahrer erhalten den vollen Preis. Der Fahrten-Vermittler argumentiert, dass dadurch die im Personenbeförderungsgesetz vorgesehenen Festpreise nicht unterschritten werden. Vor dem Landgericht Hamburg hatte die Vermittlungs-App kürzlich Recht bekommen und bietet die Rabatte deshalb bundesweit weiter an - außer in und um Stuttgart.

Damit widerspricht das Oberlandesgericht zwar der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Die Kammer machte aber klar, dass die Rabatte sich gegen die Interessen der Taxifahrer richteten, die durch Festpreise vor ruinösem Wettbewerb geschützt werden sollten.