Taxifahrer, die sich von My Taxi vermitteln lassen, bezahlen Provision dafür – und sind vielen Kollegen sowie den bestehenden Vermittlungszentralen ein Dorn im Auge Foto: dpa

Die Daimler-Tochter My Taxi will den Taximarkt aufmischen. Über eine App für Mobiltelefone vermittelt sie Fahrten. Eine Rabattaktion wird jetzt allerdings gerichtlich ausgebremst. Nach der Verhandlung am Montag deutet alles auf eine Niederlage von My Taxi hin.

Stuttgart - Die Verhandlung am Stuttgarter Landgericht stößt am Montagnachmittag auf großes Interesse. So groß, dass manchem Augenzeugen im Saal nur ein Stehplatz bleibt. Zahlreiche Journalisten finden sich da, aber auch jede Menge Vertreter der Taxibranche – und des Hauses Daimler. Denn Streitgegenstand ist eine hundertprozentige Tochter des Konzerns. Und was im engen Stuttgarter Saal entschieden wird, könnte wegweisend fürs ganze Land sein.

Über eine App für Mobiltelefone vermittelt My Taxi Taxifahrten. Und ist damit in einen Markt eingestiegen, der bisher unter den regionalen Vermittlungszentralen aufgeteilt ist. Freude kommt bei denen deshalb nicht auf, doch sie müssen die neue Konkurrenz zähneknirschend annehmen – es sei denn, die schießt übers Ziel hinaus. Und das hat My Taxi auch in den Augen des Gerichts im Mai mit einer Werbeaktion getan. 50 Prozent Rabatt auf manche Fahrten gab es da für Nutzer der Bestell-App. Der Fahrer erhielt zwar den vollen Betrag, aber My Taxi zahlte dem Kunden die Hälfte davon zurück. Doch in Deutschland gelten regional unterschiedliche feste Taxitarife. Sie dürfen weder über- noch unterboten werden.

Die Stuttgarter Taxi-Zentrale hat deshalb beim Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Rabattaktion erwirkt. My Taxi hat dagegen Widerspruch eingelegt. Und am Montag bei der mündlichen Verhandlung einen weiteren Dämpfer erhalten. Denn die Argumentation, man falle als reiner Vermittler von Fahrten gar nicht unter das deutsche Personenbeförderungsgesetz, griff beim Gericht nicht. Die Verkopplung mehrerer Faktoren rücke My Taxi zumindest in die Nähe eines Taxiunternehmens, so die Richterin. Damit sei das Unternehmen durchaus an das Gesetz gebunden – und der richtige Adressat für die Befürchtung der Taxi-Zentrale, solche Rabattaktionen seien wettbewerbswidrig und könnten in letzter Konsequenz eine ruinöse Konkurrenz in der Branche heraufbeschwören. Zwar fällt das endgültige Urteil erst am 15. Juni, doch das Gericht machte deutlich, dass die einstweilige Verfügung wohl bestehen bleibe.

Die Vertreter von My Taxi gaben an, es habe sich um keine Rabattaktion gehandelt. Man habe lediglich „die Kunden zu 50 Prozent eingeladen“. Im rechtlichen Sinne sei dies zulässig. Dem wollte das Gericht nicht folgen. Den Vorschlag der Gegenseite, den Widerspruch zurückzuziehen, nahm My Taxi nicht an. Man halte die Vorwürfe weiterhin für falsch und wolle sich die Möglichkeit offen halten, Rechtsmittel einzulegen, falls es zu dem absehbaren Urteil komme.

Bei der Taxi-Auto-Zentrale herrscht dagegen Erleichterung. Ihre Chancen, nach dem US-Fahrdienst Uber Pop binnen weniger Wochen bereits den zweiten Konkurrenten gerichtlich auszubremsen, stehen gut. „Wir fühlen uns bestätigt. Wir wollen ein Zeichen setzen, dass wir gegen alle Konkurrenten kämpfen, die wettbewerbswidrig vorgehen“, sagt der Vorstandsvorsitzende Murat Arslan. Er hält die Chancen für groß, dass weitere Taxi-Zentralen in Deutschland dem Beispiel der Stuttgarter folgen und ebenfalls gegen My Taxi vorgehen.

Ungemach droht My Taxi anderswo ohnehin. Auch am Hamburger Landgericht gibt es eine einstweilige Verfügung gegen die Rabattaktion im Mai. Dort hat sie der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband veranlasst. Er bezeichnet das Vorgehen von My Taxi als „Dumpingaktion“ und zielt besonders auf die Werbung dafür, die er für „irreführend“ hält. Eine Gerichtssprecherin konnte sich am Montag aus rechtlichen Gründen nicht zum Stand des Verfahrens äußern. Zu erwarten ist, dass sich die Daimler-Tochter auch gegen diese einstweilige Verfügung wehrt.