Daimler vermittelt über seine Tochterfirma MyTaxi Taxifahrten. Weil es dabei Rabattaktionen gibt, gehen die klassischen Verbände und Vermittlungszentralen vor Gericht Foto: dpa

In der ersten Instanz hat die Daimler-Tochter MyTaxi vor dem Stuttgarter Landgericht eine schmerzliche Niederlage gegen die Taxi-Auto-Zentrale bezogen. Jetzt kommt es zur Neuauflage: Im September will das Oberlandesgericht über die Berufung entscheiden.

Stuttgart - Der Rechtsstreit zwischen der Daimler-Tochter MyTaxi und der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale (TAZ) geht erneut vor Gericht. Am 24. September will das Stuttgarter Oberlandesgericht über die Berufung von MyTaxi verhandeln. „Wir sehen der Entscheidung gelassen entgegen“, sagt der TAZ-Vorstandsvorsitzende Murat Arslan.

Die Stuttgarter TAZ hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, um MyTaxi Rabattaktionen zu untersagen. Die Daimler-Tochter bietet über eine App für Mobiltelefone die Vermittlung von Taxifahrten an und steht damit in Konkurrenz zu vielen deutschen Taxi-Zentralen. Zeitweise gab es dafür 50 Prozent Rabatt, um neue Kunden anzulocken. Das Landgericht hatte in erster Instanz der Taxi-Zentrale Recht gegeben, weil die Aktion gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Laut dem dürfen die festgelegten Preise in Deutschland weder über- noch unterschritten werden.

Daimler ist daraufhin in Berufung gegangen. „Wir sind von der Rechtmäßigkeit unserer Aktion überzeugt“, sagt ein Sprecher des Konzerns. Daimler argumentiert, lediglich Taxifahrten zu vermitteln, selbst aber keine Beförderungsleistungen zu erbringen. Mittlerweile hat MyTaxi eine neue Rabattaktion begonnen – in ganz Deutschland außer Stuttgart. Dagegen geht der Taxiverband rechtlich vor.