Fehlgeburten gelten noch immer als Tabuthema – dabei betrifft es viele in Deutschland. Foto: dpa/David Ebener

Wer vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, wird keinen einzigen Tag von der Arbeit freigestellt. Dass sich das jetzt ändern soll, ist gut – aber kein allzu großer Verdienst der Parteien, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Wenn eine Schwangere ihr Kind verliert, muss sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Das klingt absurd, aber ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland – zumindest, wenn die Betroffene weniger als 24 Wochen schwanger war und das Kind weniger als 500 Gramm wiegt. Oft werden die Frauen in diesem Fall zwar krankgeschrieben. Aber darum müssen sie sich erst bemühen. Hinzu kommt: Wer eine Fehlgeburt erlitten hat, ist eben keine Erkrankte, sondern eine Mutter, die ihr Kind verloren hat. Trotzdem greift der Mutterschutz in diesen Fällen nicht.