Sie wäre die älteste Inhaftierte im Land gewesen. Nun bleibt einer 94-jährigen Stuttgarterin aber der Knast erspart. Foto: David Young/dpa

Eine alte, demente Stuttgarterin sollte für 45 Tage ins Gefängnis. Jetzt muss sie stattdessen Coronahilfe zurückzahlen, obwohl die L-Bank keine Erstattung wünscht.

Eine 94-jährige wegen Subventionsbetrug verurteilte Stuttgarterin wird doch nicht die älteste je in einem baden-württembergischen Gefängnis inhaftierte Person. Von den im Frühjahr angedrohten 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe will die Staatsanwaltschaft nichts mehr wissen, obwohl lange Zeit weder gemeinnützige Arbeit noch eine Ratenzahlung, um die Strafe zu begleichen, möglich erschienen. Aus heiterem Himmel erhielt Anwalt Wolfgang Linder kürzlich den Hinweis auf einen Pfändungsbeschluss: Die Anklagevertreter halten sich mittlerweile an der Rente der betagten Dame schadlos, und zwar in einem Umfang, der laut Wolfgang Linder die Ausgaben gegenüber den Einnahmen übersteigen lässt, weshalb er – erfolglos – einen Verzicht auf die Pfändung anmahnte.

 

Ein merkwürdiger Fall

Die offene Forderung aus dem Vollstreckungsverfahren belief sich im Mai auf etwas mehr als 14 000 Euro, davon entfallen 9000 Euro auf die so genannte Werteinziehung, die den angerichteten Schaden ausgleichen soll, für den die Frau verantwortlich gemacht wird. Sie zeigt Anzeichen von Demenz und hat mittlerweile Pflegegrad 3. Das war aber kein Grund, Gnade vor Recht walten zu lassen.

Der Fall ist gespickt mit Merkwürdigkeiten. Fakt ist, dass der Name der 94-Jährigen auf einem Antrag auf Corona-Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro prangte, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt schon 30 Jahre ihrer selbständigen Tätigkeit als Heilpraktikerin nicht mehr nachgegangen war. Ins Visier der Ermittler geriet sie, weil ihr Sohn, ein verurteilter Urkundenfälscher, gleich zwei weitere Anträge auf Unterstützung für seine ominöse Dienstleistungsfirma ausgestellt und sich dann aber geweigert hatte, den von der L-Bank ausgestellten Rückzahlungsbescheid zu akzeptieren.

Sohn war ein Reichsbürger

Warum auch, schließlich lehnte der in der Reichbürgerszene agierende Stuttgarter „die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimier/souveräner Staat“ ab. Die seitenlangen Pamphlete des von der Polizei als „Staatsleugner, Hobbyjurist und Mitglied der Partei Freiheit für Deutschland“ bezeichneten Mannes gingen nicht nur an die L-Bank, sondern auch in Kopie an das Oberkommando der amerikanischen Streitkräfte, die US-Botschaft und die Botschaft der Russischen Föderation. Nicht auszuschließen, dass deren Agenten schnell zum Schluss gekommen wären, der Sohn habe einmal mehr der betagten Mutter ein Formular zum Unterschreiben unter die Nase gehalten - in diesem Fall eben den Antrag für die Soforthilfe.

Kein Auftritt vor Gericht

Natürlich vermochte die Kripo, eins und eins zusammenzuzählen und verdächtigten nicht die damals bereits 89-Jährige, sondern ihren Sohn des Subventionsbetrugs. Von ihm war allerdings nichts mehr zu holen, er verstarb 2023. Die Staatsanwaltschaft beantragte dennoch oder gerade deshalb für die Mutter beim Amtsgericht Waiblingen einen Strafbefehl, dem auch stattgegeben wurde. Weil nach Aktenlage entschieden wurde, konnte Anwalt Linder seine Mandantin nicht im Gerichtssaal präsentieren und deutlich machen, dass sie seinerzeit altersbedingt gar nicht in der Lage gewesen war, die Geschäftsbedingungen der L-Bank zu durchdringen, den Betrugsplan zu schmieden, um dann den Antrag auf Corona-Hilfe zu fälschen.

Zweimal Soforthilfe kassiert

Die Geldstrafe von 6300 Euro und die Rückzahlung der Coronahilfe von 9000 Euro waren ein Problem, und sie scheinen es jetzt auch noch zu sein, denn rund 1300 Euro Pfändung im Monat sind laut Anwalt Linder einfach nicht zu stemmen. Die Staatsanwaltschaft stellt sich allerdings stur. Wobei deren Ermittlungsschwäche ein Gutes hat: Tatsächlich hat die L-Bank nicht nur einmal 9000 Euro überwiesen, um die stillgelegte Heilpraktiker-Praxis zu retten, sondern gleich doppelt.

In ihrer Großzügigkeit, die sich viele durch die Rückzahlung der Hilfe in Bedrängnis geratenen Einzelunternehmen wünschen würden, hat das landeseigene Kreditinstitut nun aber sogar auf die komplette Rückzahlung verzichtet. Das hindert die Staatsanwaltschaft zum Verdruss von Anwalt Linder aber nicht, die Verurteilte weiter zu zwingen, einen Schaden zu begleichen, den es jetzt gar nicht mehr gibt.