Eine junge Frau beteuert vor dem Landgericht ihre Unschuld Foto: dpa

Eine junge Frau aus dem Rems-Murr-Kreis steht vor dem Landgericht, weil sie ihren vier Monate alten Sohn erstickt haben soll. Der Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Gefängnis, der Verteidiger Freispruch.

Eine junge Frau aus dem Rems-Murr-Kreis steht vor dem Landgericht, weil sie ihren vier Monate alten Sohn erstickt haben soll. Der Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Gefängnis, der Verteidiger Freispruch.

Aspach - Gegensätzlicher hätten in einem Prozess am Stuttgarter Landgericht die Plädoyers kaum ausfallen können: Für eine Mutter aus Aspach im Rems-Murr-Kreis, die im vorigen Winter ihr vier Monate altes Kind umgebracht haben soll, forderte der Staatsanwalt wegen Totschlags zwölf Jahre Gefängnis. Er ist davon überzeugt, dass die 25-Jährige ihren Sohn mit einem Kissen erstickt hat. Der Verteidiger ist dagegen von der Unschuld seiner Mandantin überzeugt. Der Anwalt will einen Freispruch.

Tatsächlich liegen in dem Prozess keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Frau ihr Kind getötet hat. Niemand hat gesehen, wie sie den Säugling umgebracht hat. Zunächst war man in dem Fall von einem plötzlichen Kindstod ausgegangen: Der Vater des Jungen hatte ihn am 12. Februar leblos im Babybett entdeckt. Als der Notarzt eintraf, bestätigte er, dass vermutlich der Herzschlag des Jungen ausgesetzt hatte. Doch eine Obduktion ergab Ungereimtheiten.

So hatte die Mutter zunächst behauptet, sie habe dem Kind früh morgens noch ein Fläschchen gegeben. Doch im Magen des Kindes fanden sich nur noch geringe Reste Milch. Da der Rechtsmediziner den Todeszeitpunkt auf den frühen Morgen festlegte, konnte dies nicht zur Fläschchen-Version der Mutter passen. Zudem entdeckte der Sachverständige im Oberkörper des Jungen kleine Einblutungen, die typisch für einen Erstickungstod sind. Die Ermittler glauben anhand forensischer Spuren nachweisen zu können, dass der Säugling mit einem blauen Kissen erstickt wurde.

Der Staatsanwalt geht daher davon aus, dass die 25-Jährige die Täterin ist. Ihre Behauptung, wonach der Vater des Kindes den Säugling getötet habe, sei eine Lüge. Die Angeklagte hatte den Mann im Laufe ihrer Befragungen immer stärker belastet und neue Details aufgeführt: Zunächst wollte sie nur gesehen haben, wie der Mann morgens aufgestanden war. In einer späteren Version erklärte sie, gehört zu haben, wie er das Kind verärgert angebrüllt habe, weil es geschrien habe. Schließlich sagte sie aus, sie habe gesehen, wie der Mann den Säugling mit dem Kissen erstickt habe.

Der Staatsanwalt geht von einer Kurzschlussreaktion der Frau aus: „Der Junge hat vermutlich geschrien, und Sie haben so lange gedrückt, bis er still war“. Offenbar sei die Frau in dem Moment überfordert und übermüdet gewesen.

Der Verteidiger betonte, selbst in dem Gutachten könne ein plötzlicher Kindstod nicht ausgeschlossen werden. Zudem habe der Vater des Kindes gegenüber dem Notarzt erklärt, dass er dem Baby morgens das Fläschchen gegeben habe. In ihrem letzten Wort beteuerte die Frau ihre Unschuld: „Ich habe meinen Sohn geliebt und ihm nichts angetan.“ Das Urteil ergeht am 7. Oktober.