Militärverwaltung in historischem Gebäude: das Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz Foto: imago/stock&people

Unter dem Verdacht des Geheimnisverrats an Russland ist ein Hauptmann in Haft. Über ihn selbst und den möglichen Schaden herrscht Ungewissheit.

Über Thomas H. weiß man nicht viel. Was bisher bekannt ist: Er hat die deutsche Staatsangehörigkeit, ist Hauptmann der Bundeswehr und arbeitete zuletzt beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Und er wird verdächtigt, ein Spion zu sein. Beamte des Bundeskriminalamts nahmen den Mann am Mittwochabend in Koblenz fest. Die Einsatzkräfte durchsuchten seinen Arbeitsplatz und seine Privatwohnung.

 

Der Vorwurf gegen Thomas H. ist brisant: „Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Diese wird nur in besonders heiklen Fällen aktiv, wenn es etwa um Terrorismus, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eben um Spionage geht. Vom Mai 2023 an wandte sich Thomas H. demnach aus eigenem Antrieb mehrfach an das russische Generalkonsulat in Bonn und die russische Botschaft in Berlin und bot eine Zusammenarbeit an. Der Beschuldigte wurde noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt und kam in Untersuchungshaft.

Wie groß ist hierzulande die Gefahr durch Spione?

Dass Deutschland Ziel von Geheimdiensten ist, sollte niemanden überraschen. Nach den USA ist die Bundesrepublik der größte Unterstützer der Ukraine, insbesondere was die Lieferung von Waffen, Ausrüstung und Munition angeht. Wie groß ist hierzulande die Gefahr durch Spione?

„Staatlich gelenkte Nachrichtendienste nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um Informationen zu erlangen, Einfluss auszuüben und die Interessen ihres Landes zu verfolgen“, teilt ein Sprecher des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Auch über die Bundeswehr würden sich russische Nachrichtendienste offen und verdeckt informieren, heißt es vom MAD. „Dazu gehört auch der Versuch, sensitive Informationen mit Mitteln der offenen Gesprächsabschöpfung, der Ausspähung sowie durch klassische nachrichtendienstliche Methoden wie der Quellenführung zu beschaffen.“ Weiter ins Detail geht der Sprecher nicht. Denn Zahlen könnten Rückschlüsse auf Ressourcen, Fähigkeiten und Erkenntnisse erlauben, so der Sprecher.

Drohnen überfliegen Übungsplätze der Bundeswehr

Immer wieder gibt es auch Berichte darüber, dass Drohnen nahe Übungsplätzen der Bundeswehr gesichtet werden – insbesondere dort, wo die Soldaten ukrainische Streitkräfte ausbilden. Obwohl offizielle Stellen zu solchen Sichtungen nur wenig sagen, wird auch hier vermutet, dass es sich um russische Agenten handeln könnte.

Die Bundesregierung geht auch gegen Geheimdienstmitarbeiter auf deutschem Boden vor. Beispielsweise wurden nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 40 Mitarbeiter der russischen Botschaft zu „unerwünschten Personen“ erklärt. Sie mussten das Land verlassen.

Wie groß der Schaden ist, den der Hauptmann Thomas H. verursacht hat, ist aktuell noch nicht bekannt, genauso wenig wie Details zu seinem genauen Tätigkeitsbereich und seiner Sicherheitseinstufung. Bislang heißt es, er sei gestoppt wurden, bevor es zu einer Übergabe von relevanten Informationen kam.

Bekannt ist hingegen, dass H. ein „Selbstanbieter“ war, also nicht angeworben wurde, sondern offenbar aus eigenem Antrieb auf die russischen Stellen zugegangen sein soll. Solche Selbstanbieter gibt es immer wieder. Sie handeln manchmal aus Überzeugung, manchmal aus finanziellen Motiven, Geltungsdrang – oder einer Mischung daraus. Thomas H. soll mit der AfD sympathisiert haben, insbesondere auch mit deren russlandfreundlicher Politik.

Die AfD will den Fall nur wortkarg kommentieren

Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, sagte dazu: „Offenbar gibt es bei den letzten Verratsfällen Bezüge zur AfD. Das kann angesichts der völlig unverhohlenen Neigung und Sympathie von Protagonisten dieser Partei für Putin nicht verwundern. Es muss geprüft werden, inwieweit man hier disziplinarrechtliche Handlungsoptionen hat.“ Auf Anfrage, wie der aktuelle Fall zu bewerten sei, antwortet die AfD-Bundesgeschäftsstelle lediglich: „Die AfD fordert eine schnellstmögliche Aufklärung des Falls.“

Von Seiten der Bundesanwaltschaft hieß es, man wolle zunächst auswerten, was die Durchsuchungen bei Thomas H. ergeben hätten. Erst in einigen Wochen dürfte man mithin etwas mehr über Thomas H. und seine Motive wissen.