Die AfD hat ein umstrittenes Portal freigeschaltet, auf der Schüler Lehrer melden können, die angeblich im Unterricht gegen die Partei hetzen. Foto: dpa

Erst am Donnerstag ging die Meldeplattform der AfD gegen Lehrer online – nur einen Tag später ist sie wieder weg vom Netz. Mutmaßlich steckt ein Hackerangriff dahinter.

Stuttgart - Eine Meldeplattform gegen Lehrer, die am Donnerstag vom AfD-Abgeordneten Stefan Räpple online gestellt wurde, ist bereits am Freitag wieder vom Netz gegangen. Ursache war nach Angaben eines AfD-Mitarbeiters ein Hackerangriff. Zugleich lief die Diskussion um die umstrittene Aktion im Südwesten weiter. Juristen halten das Angebot für rechtlich problematisch - zumal bei der Stuttgarter Variante die Namen der Lehrer veröffentlicht werden sollen.

Wer am Freitag nachschauen wollte, was es mit der Meldeplattform gegen Lehrer auf sich hat, auf der Schüler anonym Pädagogen melden sollen, die im Unterricht gegen die AfD hetzen, kam nicht weit. „Leider kam es auf dieser Seite zu einem Hackerangriff“, hieß es im Internetauftritt des AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple, auf dem das Portal angesiedelt ist. Die Seite werde überarbeitet, um sie vor weiteren Angriffen zu schützen. Ein AfD-Mitarbeiter sagte, die Seite solle spätestens Anfang nächster Woche wieder online gestellt werden.

Auf der Plattform sollen die Namen der betreffenden Lehrer veröffentlicht werden

Von den anderen Parteien und von Verbänden gab es derweil massive Kritik - und auch Juristen äußern Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Angebots. „Wegen der damit verbundenen Prangerwirkung und des geschaffenen Anreizes, dass Schüler und Studenten ihre Lehrkräfte anschwärzen, halte auch ich eine Meldeplattform, wie sie vom AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple freigeschaltet worden war, für rechtlich sehr problematisch“, sagte Rechtsanwältin Eva Löhner von der Stuttgarter Medienrechtskanzlei Löffler, Wenzel, Sedelmeier.

Der AfD-Abgeordnete Räpple hatte angekündigt, auf der Plattform die Namen der betreffenden Lehrer zu veröffentlichen. „Dies halte ich für grundsätzlich unzulässig“, sagte Löhner. Bei der Interessenabwägung überwiegt nach ihrer Auffassung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

„Lehrer und Professoren, deren Namen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden, müssen mit Angriffen und Repressalien rechnen und können dadurch ihrerseits in ihrer Meinungsäußerungsfreiheit beschränkt werden“, erläuterte Löhner. Demgegenüber sei zwar durchaus ein Interesse der Öffentlichkeit gegeben, über derartige Vorgänge informiert zu werden. Es bestehe jedoch grundsätzlich kein überwiegendes Interesse an der öffentlichen Nennung von Namen.