Galt der Angriff auf einen 29-jährigen Plochinger am 13. Februar eigentlich jemand anderem? Darauf deuten Beweise hin, die in dem Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht aufgetaucht sind. Die Staatsanwaltschaft zieht daraus einen bestimmten Schluss.
Plochingen/Stuttgart - War es versuchter Totschlag – oder ein versuchter Verdeckungsmord? Weil Zeugenaussagen und Beweismittel im Prozesskomplex um eine blutige Streitigkeit in Plochingen im Februar ergeben hatten, dass das 29-jährige Opfer eventuell gar nicht das geplante Ziel der Attacke war, vermutet die Staatsanwaltschaft, dass die mutmaßlichen Täter ihre eigentliche Absicht durch einen Mord vertuschen wollten.
Wie berichtet, hatte es am 13. Februar, einem Donnerstag, eine Auseinandersetzung in der Nähe des Plochinger Bahnhofs gegeben, bei der zwei Männer – darunter einer der Angeklagten – durch Stich- und Schusswunden teils lebensgefährlich verletzt wurden. Die Polizei betrachtet die Tat im Zusammenhang mit einem ähnlichen Vorfall in der Nürtinger Innenstadt. Dort waren nur wenige Tage zuvor zwei Männer von 15 bis 20 Personen verletzt worden. Beide Geschehen werden derzeit in drei Prozessen am Stuttgarter Landgericht aufgearbeitet.
Plochinger Angeklagter in Nürtingen
Im Plochinger Fall wurde am Dienstag der Hauptsachbearbeiter der Kriminalpolizei Esslingen gehört. Er sollte unter anderem aufzeigen, in welchem Zusammenhang die beiden Taten stehen sollen. Wie der Polizeibeamte erläuterte, hatte die Polizei an jenem Samstagabend nach der Nürtinger Tat das erste Obergeschoss eines leer stehenden Bürogebäudes in der Straße Am Kührain durchsuchen wollen. Bis dorthin hatte man Blutspuren vom Tatort verfolgt. Als man sich auf die Durchsuchung vorbereitet habe, sei einer der Angeklagten des Plochinger Prozesses – damals 20 Jahre alt – zusammen mit einem Mann mit einer Sturmhaube um eine Ecke gebogen.
Als er die Polizei gesehen habe, sei er davongelaufen. Als man ihn gestellt habe, sei eine scharfe, durchgeladene und entsicherte Waffe bei ihm gefunden worden. Die Polizei habe ihn wieder auf freien Fuß gesetzt, da bei der Nürtinger Tat keine Schusswaffe gebraucht worden war. Im Nachgang habe man aber eine Telefonüberwachung des 20-Jährigen angeordnet. Dabei wurden – wie berichtet – zwei Telefonate zwischen dem 20-Jährigen und seinem damals 19-jährigen Mitangeklagten belauscht, die von der Staatsanwaltschaft bisher als Anstiftung zum Angriff auf den Friseur gedeutet wurden.
War das Opfer nicht das Ziel?
Nur dass der Friseur zur Zeit der Telefonate um 16.06 und 16.11 Uhr noch nicht vor Ort gewesen sein könne, wie die Verteidigung mit Zugfahrplänen zu belegen versuchte. Das Opfer hatte nämlich am Nachmittag in der Esslinger Polizeidienststelle eine Aussage gemacht und erst gegen 15.50 Uhr das Polizeigebäude verlassen. Danach habe er auf dem Weg zum Bahnhof noch einen Karton mit Friseurbedarf gekauft. Er könne also frühestens um 16.15 Uhr in Plochingen angekommen sein. Damit sei es praktisch unmöglich, dass sich der Angriff ursprünglich gegen den 29-Jährigen gerichtet habe. Stattdessen soll ein weiterer Bekannter der Angeklagten, mit dem Streit bestanden habe, im Visier gewesen sein. Der 29-Jährige sei mutmaßlich angegriffen worden, damit das eigentlich geplante Opfer nichts mitbekommt, so der Gedankengang der Staatsanwaltschaft.
Zuvor waren etliche Zeugen und Sachverständige aus der Ermittlungsgruppe „EG Axt“ gehört worden, die nach dem Nürtinger Vorfall gegründet wurde – in dem Nürtinger Bürogebäude war unter anderem eine Axt gefunden worden. Einer der Sachverständigen gab anhand seiner Auswertung der Mobilfunkzellen in der Plochinger Innenstadt Anhaltspunkte dafür, dass der 20-Jährige sich möglicherweise nicht am Tatort in der Bahnhofstraße aufgehalten haben könnte. Die Verteidigung sieht das als Indiz, dass womöglich eine Verwechslung vorliegt.
Der Prozess wird am Montag, 14. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt. Dem Vernehmen nach soll die Beweisaufnahme bald abgeschlossen sein.