Vor dem Stuttgart Landgericht muss sich ein 54-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs verantworten. Foto: picture alliance/dpa/Britta Pedersen

Weil er sich an der Tochter seiner damaligen Partnerin vergangen haben soll, steht ein 54-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Der Mann hat bereits eine lange Haftstrafe wegen ähnlicher Delikte verbüßt.

Weil er dutzende Male gegenüber der Tochter seiner damaligen Partnerin übergriffig geworden sein soll, muss sich ein 54-Jähriger seit Montag unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Ereignet haben sollen sich die Taten in Esslingen in den Jahren 2008 und 2009. Die Stieftochter war damals sieben und acht Jahre alt. Sie tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.

 

Laut Anklage soll der Mann das Kind in mindestens vier Fällen zum Oralverkehr gezwungen haben. Teilweise habe er ihm die Augen verbunden und versprochen, dass es Süßigkeiten bekommen werde. Insgesamt soll er das Mädchen 35 Mal auf unterschiedliche Weise missbraucht haben. Laut Staatsanwältin ist es wöchentlich oder häufiger zu einem Übergriff in der damaligen Wohnung des Paares in einem südlichen Stadtteil von Esslingen gekommen. Immer dann, wenn die Mutter nicht da war. Die damals Achtjährige habe sich dem erst entziehen können, als sie 2009 zu ihrer Oma zog.

Angeklagter war bereits sieben Jahre in Haft

Kaum waren die Anklage verlesen und die Personalien abgeglichen, wurde die Verhandlung unterbrochen und die Verfahrensbeteiligten zogen sich für ein so genanntes Verständigungsgespräch zurück. Es endete nach fast einer Stunde ohne Ergebnis. Zu den Vorwürfen wollte der Angeklagte, der heute mit einer anderen Partnerin im Rems-Murr-Kreis zusammenwohnt, keine Angaben machen. Der Maler und Lackierer beantwortete aber Fragen zu seinem Werdegang.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung kam auch zur Sprache, dass der hagere 54-Jährige bereits 2013 verhaftet und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde, die er vollständig verbüßt hat. Dem damaligen Urteil zufolge, aus dem zitiert wurde, sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann die Töchter damaliger Partnerinnen in unterschiedlichen Zeiträumen vielfach sexuell missbraucht und Taten auch gefilmt hat. Die Opfer waren zwischen acht und zehn Jahre alt.

Angeklagter darf sich Spielplätzen und Schulen nicht nähern

Seit seiner Freilassung 2020 steht der 54-Jährige unter Führungsaufsicht und muss Auflagen erfüllen. Er darf keinen Kontakt zu Mädchen unter 16 Jahren haben und sich nicht in der Nähe von Spielplätzen, Schwimmbädern, Schulen oder ähnlichen Orten mit Kindern aufhalten. Auch Alkohol ist für ihn verboten. Der 54-Jährige ist berufstätig und habe sich von ein paar verdünnten Radlerbieren abgesehen stets sehr vorbildlich verhalten, sagte sein Bewährungshelfer im Zeugenstand. Mittlerweile könne sein Klient, der auch eine angeordnete Therapie abgeschlossen hat, über die zurückliegenden Taten sprechen, lange sei ihm das schwergefallen. „Er hat damals die Grenze zwischen Kind und Erwachsener nicht wahrgenommen“, so der Sozialpädagoge. Der Prozess geht am Donnerstag weiter.