Die Musterfeststellungsklage hat ihre Berechtigung – taugt aber nicht für Dieselfälle. Echter Verbraucherschutz wäre eine Sammelklage, kommentiert Christian Gottschalk.
Stuttgart - n den USA haben die geschädigten Besitzer von Dieselautos Geldentschädigungen bekommen, in Deutschland gibt es ein Softwarepaket. Das ist ungerecht. Nun bekommen die deutschen Verbraucher wenigstens noch die Musterfeststellungsklage dazu, um gegen übermächtige Unternehmen vorgehen können. Ob sich das Verfahren dabei als scharfes Skalpell erweisen wird, steht noch nicht fest. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass derzeit zu viel Hoffnung geschürt wird. Als die Klage geplant wurde, war der Dieselskandal noch kein Thema. Für dieses Feld ist das Verfahren auch nicht erdacht. Diese Klagen sind im Einzelfall zu komplex und zu vielschichtig, um durch eine Musterfeststellung geklärt zu werden. Die Erwartungen der Dieselfahrer können da nur enttäuscht werden.
Für andere Fälle besser geeignet
In anderen, kleineren und weniger spektakulären Fällen kann die Musterfeststellungsklage dagegen Wirkung zeitigen. Sie ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur ein sehr kleiner. Ehrlicher und hilfreicher für den Verbraucherschutz wäre es gewesen, echte Sammelklagen zu ermöglichen. Das wäre machbar, auch ohne dabei die Auswüchse einer Klageindustrie zu bekommen, wie sie aus den USA vermeldet werden. Gegen eine solche Klageart haben die Vertreter der Industrie aber seit Jahren angekämpft.