Was tun, wenn der Selbsttest positiv ist? Foto: StanislavSukhin / shutterstock.com

Wer zu Hause einen Selbsttest macht und ein positives Ergebnis erhält, muss selbst aktiv werden. Aber muss man das Ergebnis auch offiziell melden?

Die Coronawelle zieht weiterhin durchs Land und sorgt für viele Erkrankungen. Meist wird eine Infektion erstmals durch einen selbstdurchgeführten Schnelltest entdeckt. In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage, was danach zu tun ist. Im Folgenden erklären wir, wie das Vorgehen in Baden-Württemberg bei einem positiven Selbsttest ist.

Besteht eine Meldepflicht?

Nein, eine Meldepflicht eines positiven Selbsttests an das Gesundheitsamt besteht weder auf Landes- noch auch Bundesebene. Allerdings hat Baden-Württemberg in seiner Corona-Verordnung festgelegt, dass ein positiver Selbsttest dazu verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines zertifizierten Schnelltests bei einer offiziellen Teststelle oder eines PCR-Tests erneut testen zu lassen, um eine mögliche Infektion zu bestätigen.

Bis das Ergebnis vorliegt, wird dringend empfohlen, sich zu Hause zu isolieren und Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Allerdings begründet ein positiver Selbsttest keine Absonderungspflicht, wie es weiter in der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg heißt. Die Isolierung zu Hause ist also freiwillig, bis ein offizielles positives Ergebnis vorliegt. Dieses muss von den Teststellen an das Gesundheitsamt gemeldet werden und für die Betroffenen besteht dann ganz offiziell eine Quarantänepflicht.

Ein positiver Selbsttest begründet darüber hinaus keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen für einen eventuellen Lohnausfall nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Nur ein zertifiziertes Testergebnis kann einen entsprechenden Entschädigungsanspruch nach sich ziehen.