Hat noch Schmerzen im Knie: Natascha Majevskaja, für die das Trottoir der Eberhardstraße zur Stolperfalle wurde. Foto: Montage/Leif Piechowski/StN

Der Zustand der Straßen und Gehwege in Stuttgart ist katastrophal. Das ist bekannt. Doch wie steht es um die Haftung bei Unfällen? Eine Musikerin, die sich beim Sturz das Knie gebrochen hat, sieht die Stadt in der Pflicht. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt’s nicht.

Stuttgart - Das Knie schmerzt noch immer, obwohl die Operation mehrere Wochen zurückliegt. Anfang Juni war Natascha Majevskaja auf dem Gehweg in der Eberhardstraße in der Innenstadt gestürzt. Sie hatte nicht bemerkt, dass einige Flickstellen auf dem Trottoir tiefer lagen als die Bodenplatten. „Ich bin mit der Fußspitze hängen geblieben und gefallen“, sagt sie. Mit starken Schmerzen ist sie vom Unfallort per Taxi in die Klinik gefahren. Dort wurde festgestellt, dass die Kniescheibe zertrümmert ist. Sie wurde operiert, die Knochensplitter verdrahtet. Nächstes Frühjahr steht eine zweite OP an, bei der der Draht entfernt wird.

Für Majevskaja, die Musikerin ist, freiberuflich unter anderem als Pianistin und Organistin arbeitet, sind die Schmerzen das geringste Übel. „Mit dem kaputten Knie kann ich die Pedale beim Klavier, aber vor allem bei der Orgel nicht spielen und weder üben noch Engagements annehmen“, sagt sie. Ihre finanzielle Lage sei durch Verdienstausfälle und Eigenbeteiligung an Krankenkosten „desaströs“. Wie viele freischaffende Künstler ist Majevskaja nur minimal krankenversichert. Nun will die Musikerin die Stadt auf Schadenersatz verklagen und hat eine Anwältin eingeschaltet.

Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg und Experte in Sachen Verkehrsrecht, gibt einer Klage nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Nachweis gelingt, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Ansonsten sei der Unfall ein „allgemeines Lebensrisiko“ und eine Klage aussichtslos. Ob Fußgänger oder Autofahrer: Roßkopf rät jedem, der einen Unfall hat, den Unfallort zu fotografieren, um diesen Nachweis erbringen zu können.

Bekannte Gefahrenstellen müssen „unmittelbar“ beseitigt werden

Der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und damit regresspflichtig ist die Stadt laut Wolfram Bott vom städtischen Tiefbauamt, wenn Stolperlöcher in der Fußgängerzone mindestens einen Zentimeter tief sind. Im übrigen öffentlichen Straßenraum muss der Versatz bei mindestens zwei Zentimetern liegen. Gefahrstellen, von denen das Tiefbauamt durch eigene Kontrollen oder Hinweise von Bürgern Kenntnis hat, müssen „unmittelbar“ beseitigt werden, um Regressansprüche auszuschließen. Wie schnell „unmittelbar“ zu sein hat, wird allerdings nicht definiert. Das Tiefbauamt reagiert in der Regel innerhalb von einem halben bis einem Tag.

Darüber, wie viele Stürze sich auf Grund des schlechten Straßenzustands ereignen, führt die Stadt nach eigenen Angaben keine Statistik. Bott geht jedoch davon aus, dass es nicht mehr als fünf pro Jahr sind. Er kann sich innerhalb der vergangenen elf Jahre nur an einen Fall erinnern, der „beinahe“ vor dem Richter landete. Kurz vor dem Prozess wurde die Angelegenheit außergerichtlich geregelt. „Da haben wir wegen einer gebrochenen Schulter 3000 Euro bezahlt. Passiert war der Sturz in der Königstraße.“ Krankenkassen könnten auf Übernahme der Arztkosten klagen. Passiert sei das aber noch nicht, vermutlich weil der Ausgang der Prozesse zu ungewiss sei. Von Klagen wegen Unfällen mit Fahrzeugen oder Fahrzeugschäden durch kaputte Straßen ist Bott nichts bekannt. „An Autos entstehen durch Schlaglöcher kaum Schäden“, sagt er.

Natascha Majevskaja hat den Rat des ADAC befolgt und die Stelle fotografiert, an der sie gestürzt und die mittlerweile saniert ist. Die Bilder zeigen, dass die geflickten Bereiche tiefer liegen als die Betonplatten. Laut Majevskajas Anwältin Christina Werstein beträgt die Differenz nur 1,5 statt zwei Zentimeter. Dennoch ist sie zuversichtlich, vor Gericht gute Karten zu haben. „Es ist offensichtlich, dass die Bauarbeiten beendet waren. Man hätte die Stelle so nicht lassen dürfen“, sagt sie und hält die Verkehrssicherungspflicht für nicht gegeben. Doch hofft sie auf eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt. Das hofft auch Majevskaja. Ihre große Angst ist es derweil, auch nach der zweiten Operation an der Orgel nicht mehr die einstige Virtuosität zu erlangen.