Hier ginge es auch ohne. Foto: DanielGonzalezPhoto / shutterstock.com

Muss man auf dem Fahrrad, im Auto oder beim Spazierengehen jetzt eine Maske tragen? Wir klären auf.

Muss man beim Fahrradfahren eine Maske tragen?

Eine generelle Maskenpflicht für Fahrradfahrer gibt es derzeit nicht. Von Seiten der Bundesregierung heißt es jedoch, dass gerade in den Wintermonaten sehr konsequent auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten sei. In stark frequentierten Bereichen wie Einkaufsstraßen oder Fußgängerzonen ist dies selbst für Fahrradfahrer nicht immer möglich. Dort gilt die Maskenpflicht dann meist unabhängig vom Verkehrsmittel. Über das Wer und Wo entscheiden jedoch die Kommunen und Städte selbst. Informieren Sie sich daher am besten direkt über deren Informationsangebote. Brillenträger sollten sich in jedem Fall eine Maske besorgen, die den Beschlag der Gläser verhindert. Ansonsten könnte es durch die eingeschränkte Sicht zu Unfällen kommen.

Muss man beim Spazieren eine Maske tragen?

Auch für das Spazierengehen gilt: Dort, wo größere Menschenmengen zusammenkommen und der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Des Weiteren haben die Kommunen und Städte gewisse Bereiche festgelegt, in denen eine generelle Maskenpflicht herrscht. Führt Sie Ihr Spaziergang also zum Beispiel durch die Innenstadt, müssen Sie auf diesem Abschnitt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Solche Zonen sind in der Regel durch entsprechende Beschilderungen kenntlich gemacht. Ungeachtet dessen gelten für das Spazierengehen weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen.

Muss man beim Autofahren eine Maske tragen?

Im privaten Fahrzeug gilt keine Maskenpflicht. Selbst dann nicht, wenn Personen aus einem anderen Hausstand mitfahren. Die Behörden empfehlen jedoch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei mehreren Insassen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Dabei muss das Gesicht des Fahrers trotz Maske erkennbar bleiben. Brillenträger sollten außerdem darauf achten, dass die Gläser nicht beschlagen und dadurch die Sicht eingeschränkt wird. Mehr zum Thema Mundschutz im Auto erfahren Sie in unserem Ratgeber. Nur bei Fahrstunden und Fahrprüfungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung für alle Beteiligten vorgeschrieben.

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