Die Aktivisten wurden verurteilt. Foto: dpa/Lennart Preiss

Weil sie sich im August 2022 an ein Rubens-Gemälde in der Alten Pinakothek klebten, hat das Amtsgericht München drei Männer wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt.

Weil sie sich im August 2022 an ein Rubens-Gemälde in der Alten Pinakothek klebten, hat das Amtsgericht München drei Männer wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt. Alle drei sollen jeweils 160 Tagessätze in jeweils niedriger zweistelliger Höhe zahlen, wie das Gericht am späten Montag urteilte.

Am 26. August 2022 hatten sich zwei Aktivisten mit Sekundenkleber an dem Rahmen des Gemäldes „Der bethlehemitische Kindermord“ von Paul Rubens aus dem 17. Jahrhundert geklebt. Ein weiterer Aktivist filmte die Aktion. Der Rahmen wurde nach Angaben des Museums beschädigt, als die Aktivisten mit Lösungsmittel davon getrennt wurden.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte die Verurteilung zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte bei allen drei Angeklagten auf Freispruch. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.