Der neue Vertrag für das Göppinger Müllheizkraftwerk bleibt ein Streitfall. Foto: dpa

Ein Eilantrag zum Stopp des neuen Vertrags ist zwar gescheitert. Der Streit um den Göppinger Müllofen geht allerdings weiter.

Kreis Göppingen - In ihrer Sitzung am Freitag werden die Mitglieder des Göppinger Kreistags über die Inhalte des ausgehandelten Änderungsvertrags mit dem Betreiber des Müllheizkraftwerks (MHKW) informiert, bevor Landrat Edgar Wolff das Papier unterschreibt. So zumindest steht es auf der Tagesordnung. Bis dato hätte eine einstweilige Anordnung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, die von den Kreisräten Felix Gerber (CDU) und Christian Stähle (Linke) beantragt worden war, die Unterzeichnung des Papiers noch verhindern können. An diesem Dienstag wurde allerdings bekannt gemacht, dass dem Eilantrag nicht stattgegeben worden ist.

Stähle und Gerber hatten wegen des Verlaufs der Sitzung im vergangenen Oktober eine Organklage eingereicht und zugleich auf eine einstweilige Anordnung gedrungen, um zu verhindern, dass die Verbrennungskapazitäten nach Wolffs Unterschrift von jetzt knapp 158 000 Tonnen auf bis zu knapp 180 000 Tonnen pro Jahr erhöht werden. Formal ging es allerdings um den Sitzungsverlauf, der reichlich chaotisch war. Dies bewertet das Gericht, zumindest aus juristischer Sicht und zunächst auch nur vorläufig, erst einmal anders. Über die Klage an sich ist daher auch noch nicht entschieden. Eine aufschiebende Wirkung wurde mit dem Beschluss aber erst einmal abgelehnt.

Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim

Christian Stähle wiederum will es dabei nicht bewenden lassen. Er hat, wegen der Zurückweisung der einstweiligen Anordnung bereits eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gerichtet. Zudem stellte er in Stuttgart einen neuen Eilantrag samt Organklage zur Verhinderung der Unterzeichnung des Vertrags mit der Betreiberfirma des MHKW. Diese hält Stähle, „wegen der wirtschaftlichen Haftung des Landkreises und der damit betriebswirtschaftlichen Risikoübernahme für die Betreiberfirma, mittels Steuergeldern“, für nötig. Dieser Punkt sei willkürlich vereinbart und am Kreistag vorbei beschlossen worden, erklärt er.

Felix Gerber, der die Entscheidung wohl erst an diesem Mittwoch per Post erhalten wird, will, wie er sagte, ebenfalls Beschwerde einlegen und darauf dringen, dass der neue Vertrag nicht unterschrieben wird. So lange eine Entscheidung nicht rechtskräftig sei, könne sie nach seinem Rechtsempfinden auch nicht vollzogen werden. „In jedem Fall ist der letzte Vorhang in diesem Trauerspiel noch nicht gefallen“, stellt Gerber unmissverständlich klar.