Die Auseinandersetzungen rund um den Göppinger Müllofen werden wohl anhalten. Foto: Horst Rudel/Archiv

Auch wenn das Stuttgarter Regierungspräsidium das Zustandekommen des Kreistagsbeschlusses zur Vertragsänderung mit dem Betreiber des Göppinger Müllheizkraftwerks für rechtmäßig hält, könnte das Thema ein Fall für die Gerichte werden.

Göppingen - Das hatten sich all jene anders erhofft, die nicht wollten, dass im Göppinger Müllheizkraftwerk in Zukunft mehr Abfälle verbrannt werden und die es zudem abgelehnt haben, den Vertrag mit der Energy from Waste (EEW), dem privaten Betreiber, zu verlängern. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) sieht, wie bereits kurz berichtet, keinen Grund gegen die oben angesprochenen Beschlüsse, die bei der Kreistagssitzung am 12. Oktober gefasst worden sind, rechtlich einzuschreiten. Den fünf Beschwerden, die bei der Aufsichtsbehörde eingegangen waren, ist damit nicht entsprochen worden.

Vom Tisch ist die Angelegenheit indes noch nicht. Vielmehr könnte der Fall vor dem Verwaltungsgericht landen. Dies zumindest lassen die Ansagen einiger Mandatsträger vermuten. So kündigte der Göppinger OB Guido Till (CDU) eine Klage der Stadt an, falls das RP der EEW die Erhöhung der Verbrennungskapazitäten genehmigt. Auch die Kreisräte Felix Gerber (CDU), Ursula Bader (Grüne) und Christian Stähle (Linke) streben eine juristische Klärung an. Die parteipolitisch außergewöhnliche Phalanx schreckt Gerber nicht, trotz Widerständen aus den Reihen seiner Fraktion: „Auch wenn es einige nicht gerne sehen, mache ich das mit Stähle zusammen, weil es für mich unzählige offene Fragen gibt, die geklärt werden müssen“, stellt der Christdemokrat klar. Dass sein Parteifreund Till, der auch im Kreistag sitzt und sich ebenfalls gegen seine CDU-Kollegen positioniert hat, standhaft geblieben sei und bleiben werde, hebt Gerber zudem lobend hervor.

Gerber: Begründung des RP nicht nachvollziehbar

Kritik äußert er hingegen an der Begründung, die das RP seiner Entscheidung zugrunde legt. So steht in dem Schreiben aus Stuttgart zu lesen, „dass die Sitzung technisch hinreichend vorbereitet war und sachlich geleitet wurde“. Während Gerber diese Punkte erst gar nicht bewerten möchte, kann er eine weitere Einlassung überhaupt nicht nachvollziehen. „Das Regierungspräsidium verlangt tatsächlich, dass wir uns als Kreisrätinnen und Kreisräte Gehör verschaffen sollen, falls es in Teilbereichen Probleme gebe“, erklärt er. „Muss ich also, wenn ich nicht gehört werde, weil alles durcheinander geht, in Zukunft vorne beim Landrat auf den Tisch klopfen?“, stellt Gerber eine eher rhetorische Frage.

Enttäuschung hat sich, angesichts der zurückgewiesenen Beschwerden, auch bei der Bürgeraktion breit gemacht, die im Vorfeld fast 5000 Unterschriften gegen die Vertragsänderung mit der EEW zusammentragen konnte. Just am Abend vor der Erklärung durch das RP hatte der in der Gruppe engagierte Arzt André Bönsch noch eine Pressemitteilung verschickt, in der die kritischen Punkte der Kreistagssitzung aufgelistet waren. „Wir haben mit Beobachtern gesprochen, die vor Ort waren und die Aufsichtsbehörde darum gebeten diese Leute als Zeugen zu befragen, um das chaotische Durcheinander bei dieser Sitzung zuverlässig klären zu lassen“, betont er. Dieses Ansinnen sei durch die RP-Entscheidung nunmehr hinfällig. Weitere Schritte würden nun nicht mehr unternommen. „Wir können keine Rechtsmittel einlegen, weil wir uns das nicht leisten können“, stellt Bönsch klar. Er selbst werde sich ebenfalls etwas zurückziehen, erklärt er. Frust schwingt in seiner Stimme.

Landrat Edgar Wolff begrüßt hingegen „die klare und eindeutige Entscheidung des Regierungspräsidiums zum ordnungsgemäßen Verlauf der Kreistagssitzung“. Er betont allerdings, dass die Vertragsänderung erst nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens erfolgen könne, wobei ein Zeitpunkt hierfür noch nicht fest stehe. Ob die angekündigten Klagen darauf einen Einfluss haben, könne erst nach Kenntnis des eventuellen Klageinhalts beantwortet werden, ergänzt Wolff.