In Stuttgart gibt es 173 Sammelstellen für Christbäume. Foto:  

Der Weihnachtsbaum, verdorrte Adventskränze, Gänsegebein oder abgebranntes Silvesterfeuerwerk: Gerade rund um Weihnachten und Neujahr entsteht viel Abfall. Wohin damit?

Adventskranz und Tannenreisig sind eigentlich Biogut. Zumindest in der Theorie. Sobald aber ein bisschen Deko dranhängt, wenn Kunstschnee oder Glitzer aufgesprüht ist, Kunststoff oder Metallteile enthalten sind, dürfen weder Kranz noch Baum in die Biotonne. Dann sind sie Restabfall. Die Reste von der Gans, Pellkartoffelschalen, Raclette-Rinde oder verdorbene Orangen: Wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind, sind alle Essensreste in der Biotonne gut aufgehoben. Das Biogut aus Stuttgart geht anschließend in die Vergärung. Und dort sind, anders als bei anderer Verwertung, auch gekochte Lebensmittel willkommen. Backpapier, egal ob fettig oder fabrikneu, gehört in den Restabfall. Dasselbe gilt auch für das allermeiste Geschenkpapier – sobald es beschichtet ist, und das ist es in der Regel. Papierservietten gehören, wie überhaupt alles aus Zellstoff, ebenfalls nicht ins Altpapier, sondern in den Restmüll. Denn Altpapier ist ein Rohstoff. Daraus wird Recyclingpapier hergestellt. Und das funktioniert nicht mit Zellstoff, ebenso wenig mit beschichtetem oder verschmutztem Papier.

Überbleibsel vom Feuerwerk kommen in den Restmüll

Wenn eine defekte Lichterkette nicht repariert werden kann, gilt sie als Elektroschrott, wird also auf dem Wertstoffhof oder – ein besonderer Service in Stuttgart – am Wertstoffmobil abgegeben.

Geschenkschleifen, Lametta, Frischhaltefolie – all das ist Restabfall. Genau wie ein Christbaum aus Kunststoff. In den Restabfall gehört zudem alles, was vom Silvesterfeuerwerk übrig bleibt, also abgebrannte Wunderkerzen und Feuerwerksbatterien sowie Unrat von der Straße. Und wohin mit dem Christbaum, also einem echten Baum aus dem Wald, wenn er nach Dreikönig ausgedient hat? Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWS) organisiert für Stuttgart eine kostenfreie Christbaumsammlung. Dafür bringen Stuttgarterinnen und Stuttgarter den Baum an einen der dafür vorgesehenen Plätze. 173 gibt es im Stadtgebiet. Sie sind mit Schildern gekennzeichnet. Die Bäume dürfen schon an diesen gekennzeichneten Plätzen abgelegt werden – bis spätestens 9. Januar 2023. Eine Übersicht über die Sammelstellen gibt es hier.

Weihnachtsbäume können bis zum 9. Januar abgelegt werden

Ganz wichtig: Jeder Baum sollte komplett abgeschmückt sein, bevor er ablegt wird. Weihnachtsschmuck kann giftige Schwermetalle wie Blei enthalten. Daher darf keinerlei Lametta oder Engelshaar mehr am Baum sein, keine Deko und auch keine Aufhänger von Weihnachtskugeln.

Andere Lösungen sind umweltfreundlicher, sagt Markus Töpfer, der Geschäftsführer des AWS: „Wer einen Baum im Topf kauft, am besten bei regionalen Lieferanten, kann ihn nach dem Fest in den Garten pflanzen oder verschenken.“ So lässt sich Abfall vermeiden. Oder man verwerte den Baum selbst: Tannenzweige ließen sich gut als Frostschutz einsetzen, im Garten, auf dem Balkon oder auf Gräbern. Wer einen Häcksler hat oder leihen kann, könne den Baum zu kleinen Holzschnipseln verarbeiten, die zum Mulchen verwendet oder auch kompostiert werden können.