Auf dem Grünstreifen in der Oberen Waiblinger Straße 112 liegt seit längerem Sperrmüll. Foto: Sebastian Gall

Seit Längerem liegt auf einem Grünstriefen in der Oberen Waiblinger Straße 112 Sperrmüll. Laut Amt für Abfallwirtschaft wurde eine Abholung beantragt. Diese ist für 11. Januar terminiert.

Bad Cannstatt - Von wegen im neuen Jahr wird alles anders. Auch 2019 ändert sich nicht viel im Stadtbild. Sauber ist anders. In der Oberen Waiblinger Straße ziert abgelegter Sperrmüll den Grünstreifen. Dieser liegt nach Angaben von Anwohnern „seit weit vor den Feiertagen“ dort und verschandele die Gegend. Wartet der Sperrmüll auf Abholung oder ist er wild entsorgt? Laut Auskunft vom Amt für Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wurde für das Gebäude Obere Waiblinger Straße 112 Sperrmüll beantragt. Die Abholung ist vom städtischen Eigenbetrieb für den 11. Januar terminiert.

Das AWS weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass der Sperrmüll am Abfuhrtag bis 6.45 Uhr am Grundstück zu ebener Erde in Fahrbahnnähe einer vom Sperrmüllfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße bereitgestellt sein muss – keinesfalls auf Privatgelände oder öffentlichen Flächen. „In allen veröffentlichten Medien wie auch im Internet werden die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger gebeten, den Sperrmüll frühestens am Vortag zur Abholung bereitzustellen“, so eine aktuelle AWS-Stellungnahme zum Fall in der Oberen Waiblinger Straße. Die Praxis zeige jedoch, dass Sperrmüll entgegen dieser zeitlichen Vorgabe mitunter früher herausgestellt wird.

Bußgeld möglich

„Bei zu frühem Herausstellen des Sperrmülls kann es vorkommen, dass dieser durchwühlt wird oder weiterer Müll hinzugestellt wird. Wir versuchen die Bürger durch Aufklärung zu sensibilisieren und versuchen entstandene Probleme durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Bürger zu beseitigen.“ Wer seinen Sperrmüll zu früh, zu viel oder an einem unzulässigen Ort bereitstellt, verstößt gegen die städtische Abfallwirtschaftssatzung. Damit begeht er oder sie eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch die Bußgelder im Einzelfall ausfallen, richtet sich nach der Menge und Art der Abfälle. In der Regel werden Bußgelder zwischen 50 und 200 Euro verhängt. Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert auf seinen Streifen auch Sperrmüll, der auf öffentlicher Fläche abgelegt wurde, berichtet das Amt für öffentliche Ordnung.

Dazu erreichen das Ordnungsamt auch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, denen der Vollzugsdienst nachgeht. Stellt er dabei Ordnungswidrigkeiten fest, stellt er Anzeigen aus, heißt es weiter. Wer wegen eines Umzuges oder anderen Gründen früher einen Abholungstermin benötigt, kann den Express-Sperrmüll beantragen. Dieser wird dann innerhalb von 48 Stunden abgeholt – dafür muss allerdings auch eine Gebühr in Höhe von 69 Euro berappt werden.