Die Polizei sucht mithilfe von Videoaufnahmen nach einem Gaffer (Symbolfoto). Foto: Phillip Weingand / STZN

Ein Mann hat in Heidenheim einen sterbenden Motorradfahrer nach einem Unfall gefilmt. Nun soll der Gaffer mithilfe von Videoaufnahmen identifiziert werden.

Heidenheim - Die Polizei hofft, den Gaffer von Heidenheim mit Hilfe von Videoaufnahmen eines Autofahrers identifizieren zu können. „Wir haben diesen Film ausgewertet und müssen dazu nun Unfallzeugen und Ersthelfer befragen, ob sie den Mann erkennen“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm am Dienstag. Der etwa 20 bis 25 Jahre alte Radfahrer hatte am Sonntag in Heidenheim einen sterbenden Motorradfahrer gefilmt. Dabei war er laut Polizei selbst von einer Videokamera erfasst worden.

Die Aufnahmen, die unter anderem den Gaffer zeigen, stammen demnach von der sogenannten Dashcam eines Autofahrers. Dashcams sind kleine Videokameras, die zumeist an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett von Autos angebracht werden und eine Fahrt oder auch kritische Situationen dokumentieren. Dem Gesuchten droht eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Er könnte laut Polizei außerdem wegen der Behinderung von Rettungskräften belangt werden.

Polizeigewerkschaft fordert härteres Durchgreifen

Die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen gegen Gaffer durch mobile Sichtblenden war nach Einschätzung der Polizei im Heidenheimer Fall nicht gegeben. Der Mann habe bereits vor dem Eintreffen der Rettungskräften gefilmt, sagte der Sprecher. „Zudem haben die Einsatzkräfte, die als erste eintreffen, alles andere zu tun als erstmal eine Anti-Gaffer-Wand zu installieren.“ Zuerst gehe es immer um die Versorgung von Verletzten.

Indes fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft ein härteres juristisches Durchgreifen. „Die Justiz muss den gesetzlichen Spielraum endlich auch nutzen und Urteile fällen, die die Täter spüren und mögliche Nachahmer abhalten“, sagte der Vorsitzende Rainer Wendt „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Mittwoch). „Sie darf nicht immer nur am unteren Ende des Strafrahmens agieren, sondern muss den Willen des Gesetzgebers konsequent umsetzen.“ Einzelne Entscheidungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass dies durchaus möglich sei.