Noch ist der Streit um dieses Grundstück in Oberaichen nicht ausgetragen. Foto: / Natalie Kanter

Die juristische Auseinandersetzung um die Moschee in Oberaichen geht weiter. Die Muslime legen Verfassungsbeschwerde ein und suchen dennoch das Gespräch mit der Stadtverwaltung von Leinfelden-Echterdingen.

Wer gedacht hat, dass der sogenannte Moscheestreit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) mit dem Urteil, dass der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshof vor einem Monat verkündet hat, beendet ist, der hat sich geirrt. Denn der religiöse Verein hat sich nun tatsächlich entschieden, gegen das BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

 

Der VKBI-Chef Muhammet Güçlü sagt dazu unserer Zeitung: „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Es sei vielmehr ein längerer Prozess gewesen, an dessen Ende eine knappe Mehrheit des Vereinsvorstandes sich dafür ausgesprochen habe, diesen Schritt jetzt auch noch zu gehen. Die Frist dafür wäre an diesem Donnerstag, 22. Februar, abgelaufen.

Der VKBI hat seinen Vertrauensanwalt Michael Quaas mit der Aufgabe beauftragt, die Beschwerde einzulegen. „Die Entscheidung des BGH ist so nicht haltbar“, sagt der Anwalt unserer Zeitung. Aus seiner Sicht hat der BGH den Grundrechten des Vereins zu wenig Beachtung geschenkt. Der Anwalt hätte diesen Streit von Anfang an auch gerne öffentlich-rechtlich und nicht zivilrechtlich behandelt wissen wollen. Michael Quaas hatte schon recht früh in dem seit Jahren ausgetragenen Rechtsstreit zwischen dem religiösen Verein und der Kommune die Religionsfreiheit ins Spiel gebracht.

Zur Erinnerung: Nachdem sich schon zwei Gerichte mit diesem Streit befasst hatten und beides Mal die Stadt zumindest in großen Teilen recht bekommen hatte, hatte der BGH am 19. Januar sein Urteil zur Moschee auf den Fildern verkündet. Der fünfte Zivilsenat hatte die Revision des VKBI zurückgewiesen. Das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts wurde damit rechtskräftig. Der Verein muss demnach den Moscheebaugrund im Oberaichener Gewerbegebiet zurück an die Stadt Leinfelden-Echterdingen geben, der Kommune das Erbbaurecht zurückübertragen. Der sogenannte Heimfall, den die Stadt ausgesprochen hatte, nachdem es den Muslimen nicht gelungen war, den ersten Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren fertigzustellen, war demnach rechtens. Die Muslime können allerdings mit einer Entschädigung rechnen.

Der BGH hatte auch eine Verletzung der Religionsfreiheit verneint. „Wenn eine Kirchengemeinde ein Grundstück hat, das mit einem Kirchengebäude bebaut werden soll, dann ist das Bauwerk auch schon vor seiner endgültigen Herstellung und Widmung ein sakrales Gebäude – und damit vom besonderen Schutz der sogenannten Kirchengutsgarantie des Grundgesetzes erfasst“, sagt derweil der Anwalt Michael Quaas.

Diese Garantie sei Ausdruck der Religionsfreiheit und nicht einschränkbar. „Das gilt für muslimische Einrichtungen genauso, wie für protestantische oder katholische Einrichtungen.“ Seiner Meinung nach hätte die Stadt mit den Muslimen gar keinen Vertrag zum Bau einer Moschee schließen und darin auch noch vereinbaren dürfen, dass der erste Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren fertig sein muss. Wenn die Verfassungsbeschwerde zugelassen wird und Erfolg hat, müsste der Bundesgerichtshof im Lichte des Grundgesetzes neu entscheiden, beschreibt er seine Sicht der Dinge.

Unabhängig von der Verfassungsbeschwerde will der Vereinschef Muhammet Güçlü noch im März auf Otto Ruppaner, den designierten Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen zugehen und den Gesprächsfaden mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen wieder aufnehmen – „um eine gute Lösung für alle zu finden“.