Der Moscheebaugrund in Oberaichen bleibt im Eigentum der Stadt. Foto: Natalie Kanter/Natalie Kanter

Seit Ende 2018 wird der Streit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern vor Gericht ausgetragen. Nun gibt es ein neues Urteil.

Wie geht es weiter mit der Moschee in Oberaichen? Seit Ende 2018 wird der Streit über diese Frage zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) vor Gericht ausgetragen. Seit Dienstagmittag gibt es ein neues Urteil: Auch der 10. Zivilsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts sieht die Stadt im Recht. Er hat den VKBI dazu verpflichtet, das Erbbaurecht für das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße zurück an die Kommune zu übertragen. Der Wunsch der Muslime, das Eigentum für den Moscheebaugrund zu erhalten, wurde abgewiesen. Der Kaufvertrag wird zurückabgewickelt. Das Oberlandesgericht hat damit im Ergebnis die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts bestätigt. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen.