Die Stadt ist laut Rathauschef Otto Ruppaner seit wenigen Tagen auch Eigentümerin des Moscheegebäudes in Oberaichen. Foto: Natalie Kanter

Nach den Sommerferien stehen wichtige Entscheidungen für die Muslime in Leinfelden-Echterdingen an.

Nach den Sommerferien will Oberbürgermeister Otto Ruppaner den Gesprächsfaden mit dem VKBI wieder aufnehmen. Danach wird der Gemeinderat zu klären haben, ob die Muslime das Gebetshaus, welches sie mit Hilfe des Kölner Dachverbandes VIKZ in Oberaichen errichtet haben, nutzen dürfen und ob der Verein auf einen zweiten Bauabschnitt verzichten muss. Die Stadt ist seit wenigen Tagen nicht nur wieder Eigentümerin des Baugrunds, sondern auch Eigentümerin des Moscheegebäudes, wie der Rathauschef verkündet hat. Auf Nachfrage erklärt er: „Mit dem Eigentumsübertrag wurde das vollzogen, was sich aus der Rechtsprechung ergeben hat.“ Das Erbbaurecht sei auf die Stadt zurückübertragen worden. In der Folge gehe auch das Eigentum der auf dem Grundstück errichteten Bauten auf die Stadt über.

 

Ist jahrelanger Streit beendet?

Die Kommune und der Verein streiten sich seit geraumer Zeit über den Weiterbau der Moschee in Oberaichen. Die Muslime haben auf dem Grundstück an der S-Bahn-Station ein Gebetshaus gebaut. Der Verein wollte dort noch weitere Räume errichten. Auch ein Schülerwohnheim hatte er geplant. Dies wollte insbesondere der bisherige Rathauschef Roland Klenk verhindern. Drei Gerichte hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Alle haben im Grunde bestätigt, dass der Heimfall, den die Kommune ausgesprochen hatte, nachdem es den Muslimen nicht gelungen war, den ersten Bauabschnitt – das Gebetshaus – innerhalb von vier Jahren fertigzustellen, rechtens war. Zuletzt hatte es dann noch Verwirrung um die Verfassungsbeschwerde gegeben, welche der langjährige Vertrauensanwalt des Vereins gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hatte. Unklar war, ob die Beschwerde tatsächlich vom Tisch ist. Obwohl sich der Verein entschieden hatte, ohne gerichtliche Streitigkeiten in die Verhandlungen mit der neuen Verwaltungsspitze zu gehen.

Müssen Muslime entschädigt werden?

Offen ist auch die Frage, ob der muslimische Verein entschädigt werden muss. Hans-Joachim Rast, Vorsitzender Richter am Stuttgarter Oberlandesgericht, hatte im September 2022 betont: Die Kommune werde nicht umhinkommen, den Verein für den Wertzuwachs zu entschädigen, den das Grundstück durch den Bau des Gebetshauses erhalten habe. Sonst würde sie einen Gewinn machen, was unverhältnismäßig sei und deshalb nicht gehe.

Otto Ruppaner erklärt dazu: „Bislang wurden Ansprüche dieser Art nicht geltend gemacht.“ Und: „Sollten diese geltend gemacht werden, werden wir die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach rechtlich prüfen lassen.“