Aktuell ruht die Moschee-Baustelle im Gewerbegebiet von Oberaichen. Foto: Natalie Kanter/Natalie Kanter

Der muslimische Verein VKBI will weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. VKBI-Chef Muhammet Güçlü hofft, mit dem neuen OB Otto Ruppaner eine Lösung für den Weiterbau des Moscheeprojekts in Oberaichen zu finden. Darum geht es.

In Sachen Moscheestreit auf den Fildern gibt es eine interessante Wende: Der muslimische Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) setzt nach dem Wechsel an der Verwaltungsspitze von Leinfelden-Echterdingen auf einen echten Neuanfang. VKBI-Chef Muhammet Güçlü sieht eine große Chance darin, mit dem neuen Oberbürgermeister Otto Ruppaner „frisch zu starten, vernünftig zu reden und dabei eine gute Lösung für beide Parteien zu finden“, wie er unserer Zeitung sagt. In diese Gespräche will der Vereinschef ohne gerichtliche Streitigkeiten gehen. „Wir wollen uns einigen und nicht weiter streiten – das ist die Botschaft“, sagt Güçlü.

 

Um für diesen Dialog „einen reinen Tisch zu haben, haben wir ein Rücknahmeverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestoßen“, erklärt er. „Wir warten aber noch auf eine Bestätigung.“ Jonas Heimbach, Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, schreibt dazu auf Nachfrage: „Gegen die ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Beschwerdeführer hat zwischenzeitlich die Rücknahme seines Antrags erklärt.“

Zur Erinnerung: Der religiöse Verein und die Stadt streiten seit geraumer Zeit um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern. Baugrund ist ein Grundstück an der Oberaichener S-Bahn-Station. Das eigentliche Gebetshaus ist fast fertig. Der Verein möchte dort aber noch weitere Räume errichten. Zankapfel der Auseinandersetzung ist das Schülerwohnheim, welches der VKBI zunächst dort auch geplant hatte. Den Bau eines solchen Heimes wollte insbesondere der bisherige Rathauschef Roland Klenk verhindern.

Mittlerweile haben sich drei Gerichte mit dem Moscheestreit befasst. Wobei es vor Gericht um für Laien recht komplizierte Dinge geht: den sogenannten Heimfall, das Erbbaurecht und die Zurückübertragung desselben an die Kommune. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof sein Urteil dazu verkündet und dabei am 19. Januar die Revision des VKBI zurückgewiesen.

Damit wurde das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts rechtskräftig. Demnach müssen die Muslime den Moscheebaugrund zurück an die Stadt Leinfelden-Echterdingen geben, der Kommune das Erbbaurecht zurückübertragen. Der Heimfall, den die Stadt ausgesprochen hatte, nachdem es dem VKBI nicht gelungen war, den ersten Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren fertigzustellen, war demnach rechtens. Die Muslime dürfen mit einer Entschädigung rechnen.

Zunächst sah es so aus, als sei das noch nicht das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung. Denn im Februar hatte Michael Quaas, der Vertrauensanwalt des religiösen Vereins, Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Der Verein hat sich jetzt aber entschieden, diesen Weg nicht zu Ende zu gehen. „Wir wollen keine Streitigkeiten mehr, keine weiteren Beschwerden“, sagt Muhammet Güçlü. Denn dies sei nicht die Grundlage dafür, dass die Gespräche mit dem neuen Rathauschef auf einen fruchtbaren Boden fallen. Die Muslime warten nun auf einen zeitnahen Termin mit der Verwaltungsspitze.

Otto Ruppaner sagt dazu: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Verfassungsbeschwerde vom VKBI zurückgenommen worden sei.“ Die Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht stehe aber noch aus. Diese sei Grundlage für weitere Gespräche.