Die Arbeiten auf der Moschee-Baustelle in Oberaichen sollen laut dem VKBI-Chef Muhammet Güçlü nun wieder Fahrt aufnehmen Foto: /Natalie Kante

Eigentlich sollten sich die Stadt Leinfelden-Echterdingen und die örtlichen Muslime dieser Tage vor dem Stuttgarter Landgericht wegen des Moscheebaus zu einer weiteren Verhandlung treffen. Doch daraus wurde nichts.

Leinfelden-Echterdingen - Eigentlich könnte der Knoten, der sich im Streit um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern über Jahre hinweg immer mehr zugezogen hat, seit Kurzem etwas gelockert sein. Denn eigentlich sollten sich Vertreter der Stadt Leinfelden-Echterdingen und des muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) am Dienstag, 8. September, zu einer zweiten, mündlichen Verhandlung vor der 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts treffen.

Oberbürgermeister Roland Klenk hatte sich deshalb extra urlaubsfrei genommen, seine Sommerauszeit um einen Tag unterbrochen. Der Rathauschef saß dann an besagtem Dienstag zwar wirklich in seinem Büro. Er hat aber einen Teil der in seiner Abwesenheit angefallenen Arbeit abgearbeitet, zu Gericht musste Klenk an diesem Tag nicht. Denn der Anwalt der Muslime hatte mittlerweile beantragt, den Termin zu verschieben.

Der Oberbürgermeister hat kurz vor Antritt seines Jahresurlaubs davon erfahren. „Ich war schon etwas erstaunt“, sagt er nun unserer Zeitung. Schließlich habe das Gericht den Termin bereits Mitte Juni mitgeteilt. Auf Nachfrage habe man ihm dann gesagt, dass der Anwalt der Gegenseite zu dieser Zeit im Urlaub sei.

Ist Urlaub planbar?

„Wenn an diesem Tag einer der Schlüsselfiguren fehlt – unser Anwalt also im Urlaub ist – können wir den Termin nicht wahrnehmen“, sagt der VKBI-Vorsitzende Muhammet Güçlü unserer Zeitung. Gerade Urlaub sei planbar, zumindest dann wenn Termine lange feststünden, erklärt dagegen Klenk. Er sagt: „Wir hoffen, dass bald ein Urteil da ist.“ Aber jetzt müsse man weitere zwei Monate abwarten.

Die öffentliche Verhandlung wurde auf Dienstag, 10. November, 16.30 Uhr, festgesetzt. An diesem Tag soll voraussichtlich die Sach- und Rechtslage erörtert werden, teilt eine Sprecherin des Gerichts mit.

Bekanntlich geht es in dem Streit um ein Gelände an der Oberaichener Wilhelm-Haas-Straße. Die Muslime wollen und dürfen dort fortan ihre Religion ausüben. Das ist unstrittig. Der erste Bauabschnitt – und damit das neue Gebetshaus – ist fast abgeschlossen. „Wir bemühen uns extrem, diesen fertig zu bekommen“, sagt Güçlü. Noch immer wird aber am Innenausbau gewerkelt. Türen müssen bestellt, Teppiche verlegt werden, die Lichtplanung soll demnächst abgeschlossen sein.

Ursprünglich wollte der VKBI an gleicher Stelle auch ein Schülerwohnheim, samt Bistro, Friseur und kleinem Laden mit Halal-Produkten bauen. Darauf soll der Verein verzichten. So hat es der Gemeinderat im Oktober 2019 beschlossen. Das Wohnheim ist der Gegenstand eines Streits. Vor Gericht geht es allerdings um das Erbbaurecht für den Baugrund. Dieses Recht hat der Verein noch nicht an die Kommune zurückübertragen. Laut einem Vertrag zwischen der Stadt und dem VKBI sollte das Gebetshaus bis zum November 2018 fertig gebaut sein. Der Verein hat die Frist nicht eingehalten. Die Kommune versucht den Grund und Boden zurückzuholen. Die zentrale Frage lautet: Haben die Muslime die Bauverzögerung selbst verantwortet?

Hat die Stadt weiterhin gute Karten?

Am ersten Verhandlungstag Mitte Januar dieses Jahres hatte das Stuttgarter Landgericht in einer ersten Einschätzung angedeutet, dass es die Auffassung der Stadt teilt. Der Richter hatte damals klargestellt, dass aus seiner Sicht das Grundstück weiterhin im Eigentum der Stadt sei. Die Kommune scheint also in diesem Rechtsstreit gute Karten zu haben.

Dazu sagt Klenk nun: „Ich sehe keinerlei Anlass dafür, dass es bei dem Gericht in den vergangenen Monaten zu einem Sinneswandel kam.“ Muhammet Güçlü hofft derweil, dass an diesem Tag „einige wichtige Punkte angesprochen werden“ und „unser Vorhaben nicht beeinträchtigt wird“. Recht offensichtlich ist, dass es die Strategie des VKBI ist, alles zu nutzen, was rechtlich möglich ist. Klenk spricht von einer „wilden Entschlossenheit des Vereins“. So hatte der Anwalt der Muslime bereits beantragt, den Streit an das Verwaltungsgericht zu verweisen. Dies ging sogar vor das Oberlandesgericht – aber ohne Erfolg. Nun wird die Angelegenheit am 10. November erneut vor der 17. Zivilkammer des Landesgericht ausgetragen. Auch an diesem Tag wird es wohl noch zu keinem Urteil kommen. Ist der Streit irgendwann aber entscheidungsreif, haben beide Seiten die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen – wiederum beim Oberlandesgericht.