Knapp acht Monate nach einem brutalen Angriff auf eine Seniorin in einem Heim im badischen Kehl ist eine Altenpflegerin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Foto: dpa

Eine Altenpflegerin sieht einer Rentnerin in einem Seniorenheim 40 Euro. Das Opfer bemerkt den Diebstahl und stellt sie zur Rede. Diese entschließt sich - um die Tat zu vertuschen - zu einem Mord. Doch die Rentnerin überlebt. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.

Offenburg - Knapp acht Monate nach einem brutalen Angriff auf eine Seniorin in einem Heim im badischen Kehl ist eine Altenpflegerin zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 49-Jährige habe sich des versuchten Mords und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Offenburg am Montag. Die Frau hatte zugegeben, der schlafenden Seniorin nachts ein Handtuch auf das Gesicht gedrückt zu haben, um die Frau zu ersticken. Das scheiterte jedoch, weil das Opfer aufwachte und sich heftig wehrte. Mit einer Tötung wollte die Altenpflegerin demnach den Diebstahl von 40 Euro vertuschen (Az.: 1 Ks 303 Js 5036/18).

Vor dem Übergriff habe die Pflegerin aus dem Schrank der Seniorin 40 Euro gestohlen, so das Gericht. Die 87-Jährige habe das bemerkt und die Pflegerin zur Rede gestellt. Daraufhin habe sich die Pflegerin zu dem Mordversuch entschlossen, weil sie um ihren Job fürchtete. Sie habe jedoch „den Lebenswillen und die Kraft der Seniorin fundamental unterschätzt“, sagte der Vorsitzende Richter.

Rentnerin soll noch heute unter Tat leiden

Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft für die Pflegerin gefordert, der Verteidiger viereinhalb Jahre. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vor Gericht vertrat, verlangte sieben Jahre Haft. Während des Prozesses hatten sich die Beteiligten auf die Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld geeinigt (Az.: 1 Ks 303 Js 5036/18). Die Rentnerin leidet den Angaben zufolge noch heute unter der Tat.

„Es bleibt die erschreckende Erkenntnis, was für einen geringen Anlass es braucht, um in einem Menschen einen Mordversuch reifen zu lassen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Tat, die sechs Minuten gedauert habe, „übersteigt die Vorstellungskraft“. Aufgabe der Altenpflegerin sei es gewesen, den Bewohnern „Fürsorge und Schutz“ zu geben. Stattdessen habe sie versucht, zu morden. Die 49-Jährige hatte nach anfänglichem Schweigen erst kurz vor Ende des Prozesses die Tat zugegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Zur Frage, ob sie möglicherweise in Revision gehen, wollte sich am Montag keiner der Beteiligten äußern.