Vor gut einem Jahr war Daniel E. wegen Mordes verurteilt worden – jetzt wird der Prozess teilweise neu aufgerollt. Foto: SDMG/ Krytzner

Das Stuttgarter Landgericht hatte gegen den Mann, der eine junge Backnangerin umgebracht hat, die Höchststrafe verhängt – und dabei einen Formfehler begangen. Was die Neuauflage des Prozesses bedeutet, lesen Sie hier.

Backnang/Stuttgart - Die Nachricht kam überraschend: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat das Urteil im Backnanger Mordfall Katharina K. teilweise aufgehoben. Daran, dass der Backnanger Daniel E. im November 2017 seine Exfreundin Katharina K. in der gemeinsamen Wohnung getötet hat, besteht auch laut den Richtern am BGH kein Zweifel. Sie begründen ihre Entscheidung allerdings mit einem Formfehler.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den heute 26-Jährigen in seinem Urteil vom Dezember 2018 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. In seiner Begründung wich das Landgericht von der Anklageschrift ab – und zwar aus der Sicht des BGH so grundlegend, dass es dem Angeklagten einen förmlichen Hinweis hätte erteilen müssen, dass sich das Urteil auf ein Motiv stützte, das von dem in der Anklageschrift abwich.

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Die Stuttgarter Richter kamen damals zu dem Schluss, dass Daniel E. durch den Mord nicht nur verhindern wollte, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu verlieren, sondern dass er das Sorgerecht wiederum benutzen wollte, um einer Haftstrafe wegen Betrugs zu entgehen. Das Mordurteil beruhte laut dem BGH auf diesem möglichen Motiv. „Sobald die Kammer aber auf die Idee kam, das Urteil damit zu begründen, hätte mein Mandant in der Hauptverhandlung förmlich darauf hingewiesen werden müssen“, erklärt der Backnanger Rechtsanwalt Thomas Raich die Entscheidung des BGH.

Die Neuauflage des Prozesses könnte im Frühjahr beginnen

Raich hatte Daniel E. in dem Stuttgarter Mordprozess vertreten. Angesichts der Höchststrafe gegen seinen Mandanten hatte es nach dem Stuttgarter Urteil ohnehin wenig zu verlieren gegeben. „Wir waren zuversichtlich, dass das Urteil durch den BGH aufgehoben wird“, sagt Raich. Der Prozess muss nun in Stuttgart neu verhandelt werden – vor einer anderen Schwurgerichtskammer als jener, die das Urteil gesprochen hatte.

Der Fakt, dass Daniel E. die junge Frau umgebracht hat, während zwei Kinder in Nebenräumen schliefen, ist zwar nicht strittig. Der Verteidiger sieht aber die Chance, dass er diesmal ein milderes Urteil erfährt. „Es muss geklärt werden, ob es ein Mord war – oder doch ein Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge.“ Er rechne damit, dass die Neuauflage des Prozesses im Frühjahr 2020 beginnen könne. Wie lange diese dauern wird, ist unklar.

Sorgerechtsstreit als einer der Auslöser für die Bluttat

Die 22 Jahre alte Katharina K. aus Backnang im Rems-Murr-Kreis war im November 2017 verschwunden. Schnell geriet ihr Exfreund, der Vater eines gemeinsamen Kindes, in Verdacht. Denn Katharina K. war nicht gut auf ihn zu sprechen, nachdem er hinter ihrem Rücken das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erwirkt hatte. Zwei Tage nach dem Tod der jungen Frau wäre ein Gerichtstermin in der Sache anberaumt gewesen.

Zu diesem Zeitpunkt war K. bereits tot – ihre sterblichen Überreste tauchten eine Woche später in Asperg im Kreis Ludwigsburg auf. Daniel E. hatte versucht, sie zu verbrennen und sie im Komposthaufen eines Gartengrundstücks zu verstecken. Er selbst hatte die Tat geleugnet und behauptet, seine Exfreundin sei an jenem Abend alleine losgezogen, um sich mit anderen Männern zu treffen.

Die Geschwister und der Vater des Opfers hatte nach dem Urteil zumindest in gewisser Weise mit dem Erlebten abschließen können. Inwieweit durch die Neuauflage des Prozesses alte Wunden aufgerissen werde, wird sich zeigen.