Der Angeklagte muss lebenslänglich ins Gefängnis. Foto: dpa

Ein andauerndes Verlangen nach Anerkennung hat einen 27-Jährigen aus Niedersachsen nach Auffassung der Richter zum Mörder seiner Mitstudentin werden lassen.

Mühlhausen - Auf falsche Versprechungen folgten tödliche Messerstiche: Ein 27 Jahre alter Student aus Niedersachsen hat nach Auffassung des Landgerichts Mühlhausen eine fünf Jahre jüngere Kommilitonin ermordet, damit sein Lügenkonstrukt nicht auffliegt. Er hatte der 22-Jährigen einen Job in Aussicht gestellt, den es nicht gab. Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss er nun lebenslang in Haft.

Das Opfer sei arglos gewesen, „weil sie an den Job glaubte. Sie war wehrlos, weil sie von hinten angegriffen wurde“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsbegründung. Der 27-jährige Deutsche habe den Mordplan in seiner Wohnung in Nordhausen spontan gefasst. „Ein Mord aus Angst vor der Verantwortung“, sagte Funke.

Zunächst habe er die junge Frau nur bewusstlos schlagen und sich dann selbst das Leben nehmen wollen. „Weil die 22-Jährige aber von dem Schlag mit dem Messergriff nur benommen war, musste er seinen Plan ändern und sie töten“, sagte Funke. Der Angeklagte habe heimtückisch und mit Verdeckungsabsicht mindestens sieben Mal auf das arg- und wehrlose Opfer eingestochen. Die Frau verblutete.

Studentin wollte nur eine Freundschaft

Im Frühsommer 2016 soll sich der 27-Jährige in die Studentin verliebt haben. Die lebenslustige und attraktive Frau habe ihm aber schnell klar gemacht, dass sie nur Freundschaft wolle. Am Tattag sei sie zum Angeklagten nach Hause gekommen. Kurz darauf wollten sie gemeinsam nach Bonn fahren. Dort, so das Versprechen des Angeklagten, hätte sie einen Vertrag für eine aussichtsreiche Position unterschreiben sollen - aber dieser Job war eine Lüge.

Die 22-Jährige habe sterben müssen, weil der Angeklagte sich seiner Verantwortung entziehen haben wolle, sagte Funke. Seiner Auffassung nach war der Täter voll schuldfähig. Der psychiatrische Gutachter habe keine Störung, sondern nur das andauernde Verlangen nach Anerkennung festgestellt. Einer Professorin und zwei Freunden soll der 27-Jährige erzählt haben, er sei unheilbar an Krebs erkrankt - auch eine Lüge.

Eltern nennen Sohn Heimlichtuer und Lügner

Seine Eltern bezeichneten den Mann im Prozess als Heimlichtuer und Lügner. Das spätere Opfer hätten sie nur von einem Foto gekannt. Einladungen ins Elternhaus sei er ausgewichen. In den Monaten vor der Tat soll sich seine Lebenssituation zugespitzt haben: Er sei hoch verschuldet gewesen, hatte Mietrückstände und offene Telefonrechnungen.

Das Gericht verneinte eine besondere Schwere der Schuld, wie sie von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung übereinstimmend beantragt worden war. Damit kann der Verurteilte nach 15 Jahren Haft einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. In allen drei Plädoyers war zusätzlich von niedrigen Beweggründen als weiteres Mordmerkmal ausgegangen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.