Bei dieser Unterführung in Eglosheim wurde Tabitha ermordet. Foto: KS-Images.de / Karsten Schmalz

Freundinnen des 17-jährigen Mordopfers Tabitha E. haben vor Gericht ausgesagt. Der mutmaßliche Täter habe Besitzansprüche geltend gemacht.

Viel Neues hat der zweite Prozesstag am Landgericht Stuttgart im Fall Tabitha nicht ergeben. Geladen waren vier Zeugen aus dem Freundeskreis des Opfers, die alle auch mit dem Angeklagten Naim A. bekannt waren. Zumindest das Bild des Angeklagten und vor allem dessen Beziehung zu der Schülerin wurden dadurch ein wenig klarer.

Die Aussagen der Zeugen vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Joachim Holzhausen glichen sich in vielen Punkten, auch wenn die Zeugen den Angeklagten unterschiedlich gut kannten. Alle lernten sie Naim A. im Zeitraum der vergangenen zwei bis vier Jahre kennen und beschrieben ihn als zunächst als „nett“ und „lustig“. Der heute 35-Jährige habe viel Zeit mit der Freundesgruppe um Tabitha E. verbracht, habe die Jugendlichen häufig mit dem Auto abgeholt. Sie seien auch öfter in seiner Wohnung in Markgröningen gewesen.

Besonders eng soll die Beziehung zwischen Tabitha E., Naim A. und der Schülerin Marie H. gewesen sein. Die 16-Jährige spricht vor Gericht von einem „Vertrauensverhältnis“ zwischen den Dreien. Tabitha E. habe den Angeklagten als „Rückzugsort“ gesehen, er sei ihr „freundschaftlich extrem wichtig gewesen“. Zwar habe es zwischen Tabitha E. und Naim A. nie eine sexuelle Beziehung gegeben, dennoch sei deutlich geworden, dass E. ein tiefer gehendes Interesse an der Schülerin gehabt habe.

Immer wieder kamen im Verlauf des Tages allerdings auch die Worte „Eifersucht“ und „Kontrollzwang“ als Beschreibung des Verhaltens von Naim A. auf. Eine Zeugin, ebenfalls eine Schulfreundin Tabithas, sagte aus, sie habe das Gefühl gehabt, der Angeklagte sei regelrecht „besessen“ von der 17-Jährigen gewesen. Infolgedessen habe Tabitha E. die Freundschaft beenden wollen.

Am 12. Juli des vergangenen Jahres soll die Schülerin mit Naim A. laut Anklageschrift ein „klärendes Gespräch“ geführt haben. Anschließend soll der Angeklagte sie im Streit erwürgt haben. Die Leiche soll Naim A. nach Unterriexingen gebracht und am Ufer der Enz eine Böschung hinabgleiten lassen haben. Dort wurde das tote Mädchen fünf Tage nach seinem Verschwinden gefunden.

Urteil wird Ende Mai erwartet

Termin
Für den Prozess um den Mord an Tabitha E. sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Weiter geht es am Dienstag, 9. Mai, um 9 Uhr. Das Urteil wird voraussichtlich am 25. Mai gesprochen. Es gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Tat
Mord wird in Deutschland mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Im Gegensatz zum „Totschlag“ ist er durch ein größeres Unrecht charakterisiert. Dabei muss der Täter vorsätzlich gehandelt haben oder ein sogenanntes Mordmerkmal verwirklicht haben. Darunter fallen: Mordlust, eine Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder sonstige „niedrige Beweggründe“.