Oscar Pistorius muss für einen Monat in die Psychiatrie. Foto: Getty Images Europe

Oscar Pistorius muss für einen Monat lang in eine psychiatrische Einrichtung, um Aufschluss über seine Schuldfähigkeit zu erhalten. Die Psychiaterin Merryl Vorster hatte dem des Mordes angeklagten Paralympics-Star als Zeugin der Verteidigung eine intensive Angststörung bescheinigt.

Oscar Pistorius muss für einen Monat lang in eine psychiatrische Einrichtung, um Aufschluss über seine Schuldfähigkeit zu erhalten. Die Psychiaterin Merryl Vorster hatte dem des Mordes angeklagten Paralympics-Star als Zeugin der Verteidigung eine intensive Angststörung bescheinigt.

Kapstadt - Der Mordprozess gegen Oscar Pistorius hat eine überraschende Wende genommen. Der 27-jährige Sportstar kommt zu einer intensiven Untersuchung in die Psychiatrie. Dies sei auch ein Gebot der Fairness gegenüber dem Angeklagten, betonte Richterin Thokozile Masipa am Mittwoch in Pretoria. Die für einen Monat vorgesehene Beobachtung in einer psychiatrischen Einrichtung soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben. Die Psychiaterin Merryl Vorster hatte zuvor als Zeugin der Verteidigung Pistorius eine intensive Angststörung bescheinigt.

Das Gericht folgte mit der Einweisung dem Antrag des Staatsanwalts. Einzelheiten will die Richterin am Dienstag bekanntgeben. Sie könne sich vorstellen, dass Pistorius ein Tagespatient werde. Das würde bedeuten, dass er jeweils abends wieder nach Hause darf. Pistorius ist nach Zahlung einer Kaution seit Ende Februar 2013 in Freiheit.

Der behinderte Profisportler wird beschuldigt, am 14. Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp ermordet zu haben. Pistorius beteuert, er habe durch eine geschlossene Tür geschossen, weil er dahinter einen Einbrecher vermutete.

Ist Pistorius nicht schuldfähig?

Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit der nicht auszuschließenden Möglichkeit, dass Pistorius nicht voll schuldfähig sein könnte. Auch wenn die Verteidigung bisher nicht so argumentiert habe, könne nach der Aussage Vorsters nicht ausgeschlossen werden, dass die Angststörung des Angeklagten sein Handeln in der Tatnacht stark beeinflusst hätte.

„Ich bin überzeugt davon, dass Oscar Pistorius möglicherweise schuldunfähig sein könnte“, sagte Masipa. Eine Beobachtung in der Psychiatrie würde sicherstellen, „dass Oscar Pistorius einen fairen Prozess bekommt“. Allerdings würde sie es begrüßen, wenn er als ambulanter Patient behandelt werden würde. Die Anordnung „soll nicht dazu dienen, den Beschuldigten doppelt zu bestrafen“.

Der Onkel des Angeklagten, Arnold Pistorius, begrüßte die Entscheidung: „Als Familie vertrauen wir darauf, dass die Entscheidung mit äußerster Sorgfalt getroffen wurde. Es bestätigt unser Vertrauen in das südafrikanische Justizsystem.“

Triumph für den Staatsanwalt

Die Entscheidung des Gerichts bewerten Rechtsexperten als Sieg für den Staatsanwalt. Kommen die Psychiater zu dem Ergebnis, Pistorius sei schuldfähig, dann dürfte es kaum mildernde Umstände für ihn geben. Die entscheidende Frage wird sein, wie groß seine von einer Psychiaterin im Gericht bezeugte Angststörung eingeschätzt wird. Doch Pistorius will nicht wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen werden. Er möchte nach eigenen Angaben frei kommen, weil seine Freundin Opfer eines „tragischen Versehens“ gewesen sei.

„Sollte der Befund zeigen, dass er nicht in der Verfassung ist, den Prozess durchzustehen oder zu verstehen oder dass er zur Zeit der Tat nicht zwischen richtig und falsch unterscheiden konnte, würde dass die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung bedeuten ... möglicherweise für den Rest seines Lebens“, meinte der renommierte Rechtsexperte William Booth.

Die psychiatrische Untersuchung wird den Prozess, der am 3. März begonnen hat, weiter verlängern. Mittwoch war der 32. Verhandlungstag, ursprünglich sollte der Prozess Mitte Mai enden. Nun wird das Verfahren kaum vor Ende Juni abgeschlossen sein. Bei einer Verurteilung droht Pistorius eine lebenslange Haftstrafe.