In einem brennenden Altenheim erlag eine Seniorin ihren Verletzungen. Im Mordprozess ist ihr Pfleger jetzt freigesprochen worden. (Symbolbild) Foto: dpa

Eine Seniorin erstickt und verbrennt in einem Altenheim im Landkreis Karlsruhe. Wer daran schuld ist, bleibt nun offen.

Karlsruhe - Der Feuertod einer 82 Jahre alten Frau in einem Altenheim in Oberderdingen bleibt vorerst ungesühnt. Im Mordprozess um die tödliche Brandstiftung sprach das Landgericht Karlsruhe einen 24 Jahre alten Hilfspfleger aus Mangel an Be131238 Mrz 19 weisen frei.

„In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt am Mittwoch gleich als ersten Satz der Urteilsbegründung. Einiges spreche zwar dafür, dass der Mann die Tat begangen habe, erläuterte er im fast voll besetzten Saal. „Aber nicht mit einer jeglichen Zweifel an seiner Täterschaft auszuschließenden Gewissheit.“ Der Kammer fehle außerdem ein überzeugendes Motiv, das den 24-Jährigen zu der Tat getrieben haben könnte.

Prozess wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen verlängert

Bei dem Feuer, ausgelöst durch eine in einem leeren Bett angezündete Matratze, war Ende Mai vergangenen Jahres eine Seniorin erstickt und verbrannt. Eine weitere Heimbewohnerin wurde lebensgefährlich verletzt. Der Mann hatte während des Prozesses geschwiegen und auch gegenüber der Polizei keine Aussage gemacht. Das Urteil nahm er gelöst auf. Seine Angehörigen im Saal, die jeden Verhandlungstag verfolgt hatten, weinten vor Erleichterung.

Vom Vorwurf, zwei weitere, kleine Brände an einer Scheune im Vorfeld der Katastrophe in dem Pflegeheim gelegt zu haben, wurde der 24-Jährige ebenfalls freigesprochen. Auch diese Taten, bei denen niemand verletzt worden war, hätten ihm nicht zugeordnet werden können. (Az.: 1 KLs 470 Js 20606/18).

Mit dem Urteil endet ein Prozess, der wegen langwieriger Suche nach Indizien mehrfach in die Verlängerung gegangen war. Problematische und widersprüchliche Zeugenaussagen prägten die Verhandlungstage. Einer der Zeugen habe so dummdreist gelogen, dass ihn wohl ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage erwartet, führte Schmidt aus, dem die Verärgerung darüber noch sichtlich anzumerken war.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslang wegen Mordes

Es sei aber festzuhalten, dass der Angeklagte, der an dem Tag in dem Heim Dienst hatte, Gelegenheit zu der Tat gehabt habe - „und zwar auch die im Vergleich zu Alternativtätern beste Gelegenheit“, betonte Schmidt. Die Kammer habe aber zu berücksichtigen, dass theoretisch auch andere den verhängnisvollen Brand gelegt haben könnten. „Es ist zwar nicht wahrscheinlich. Aber auszuschließen ist es nicht.“

Der Staatsanwalt hatte lebenslang wegen Mordes gefordert und auch beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Seinen Ausführungen folgte das Gericht über weite Strecken nicht. Der Verteidiger des Mannes hatte - wie schon zum Prozessauftakt im Januar vor der Kammer angekündigt - auf Freispruch plädiert.

Mehrere Gutachten von Sachverständigen hatten zuvor keine entscheidenden Hinweis zur Aufklärung der Geschehnisse erbracht. Der Mitarbeit an einem psychiatrischen Gutachten hatte sich der Pfleger verweigert. Der Experte war daher auf Beobachtungen während des Prozesses angewiesen und hatte keine Hinweise auf psychische Auffälligkeiten festgestellt.