Die Staatsanwaltschaft würde den Angeklagten am liebsten in Sicherheitsverwahrung sehen. Foto: dpa

Nach rund einem halben Jahr geht der Prozess um den Sexualmord an einer Studentin in Freiburg in die Endphase. Am 21. März soll das Urteil verkündet werden. Es geht auch um das Alter des Angeklagten.

Freiburg - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. will das Landgericht Freiburg bis Ende März ein Urteil sprechen. Wahrscheinlicher Termin sei der 21. März (9.30 Uhr), sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Dienstag. Die Plädoyers könnten am 9. und 12. März gehalten werden. Endgültig sei dieser Terminplan aber noch nicht. Der Prozess hatte Anfang September vergangenen Jahres begonnen und war wegen der umfangreichen Beweisaufnahme mehrfach verlängert worden.

Dem Angeklagten werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Sie war nachts alleine mit dem Fahrrad unterwegs, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Hussein K. äußerte sich zu der Tat auch gegenüber einem vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachter, wie dieser am Dienstag erklärte. Er gab demnach an, betrunken gewesen zu sein. Zudem machte er Erinnerungslücken geltend. Gleichzeitig beschwerte er sich über seine Haftbedingungen im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg. „Es ist wie die Hölle, alle Tage sind gleich“, habe er gesagt. Zudem habe er keinen Fernseher. Dieser sei ihm aber wichtig. Er habe mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung

In dem Prozess geht es auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Gutachten und Zeugenaussagen stützen das.

Eine der Expertisen, für die ein Eckzahn des Angeklagten untersucht wurde, könne wissenschaftlich nicht in Zweifel gezogen werden, sagte am Dienstag eine Statistik-Expertin des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in ihrem Gutachten. Hussein K. sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit älter als 22 Jahre.

Dies hätte Erwachsenenstrafrecht zur Folge und die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung. Diese möchte der Staatsanwalt erreichen.

Der Prozess wird am Freitag (2. März/9.00 Uhr) fortgesetzt. Dann sollen unter anderem erneut der psychiatrische Gutachter sowie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe aussagen.