Das Gericht schickt einen Mann, der seinen Bruder getötet hat, in die Psychiatrie Foto: dpa

Die Sachbeweise sind eindeutig: Das Landgericht Stuttgart hat einen 40-Jährigen in die Psychiatrie geschickt. Der Beschuldigte hat seinen Bruder getötet, ist aber psychisch schwer krank.

Stuttgart - „Wir haben keinen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten“, sagt Wolfgang Hahn. Der Vorsitzende Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts und seine Kollegen haben verfügt, dass der 40-jährige Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird. Denn er soll zwar seinen zwei Jahre jüngeren Bruder erstochen haben, er sei aber psychisch krank.

Die Sachbeweise sind eindeutig. Die Polizei hat Fingerspuren und DNA des Beschuldigten in der Wohnung seines Bruders Am Mühlkanal im Stuttgarter Osten sichergestellt. Auch hat man blutige Kleidung bei dem 40-Jährigen gefunden. Zudem hatte man dem Mann Fingernagelschmutz abgenommen. Auch darin war Blut des Opfers festgestellt worden. Darüber hinaus war der Beschuldigte in der Tatnacht in der Wohnung seines Bruders gesehen worden.

Was genau in der Silvesternacht auf den 1. Januar dieses Jahres in der betreuten Wohnung des Opfers geschehen ist, wird wohl nicht mehr geklärt werden können. Der Beschuldigte leidet bereits seit gut zehn Jahren an schwerer paranoider Schizophrenie. Auch sein Bruder war psychisch krank.

Die zwei Männer lebten jeweils in betreuten Wohnungen – der Beschuldigte in Feuerbach, sein Bruder im Osten. „Sie hatten ein nahes und sehr gutes Verhältnis“, so der Richter. Fast täglich kam der 40-Jährige zu Besuch, oft übernachtete er auch bei seinem Bruder. So war es wohl auch an Silvester geplant. Doch dann scheint der Mann eine wahnhafte Erscheinung gehabt zu haben. Eine Stimme habe ihm wohl befohlen, den Bruder zu töten, so Richter Hahn.

Der Mann habe bereits seit geraumer Zeit Tötungsfantasien gehabt. Er lebte in dem Wahn, er habe das Recht zu töten. Gegen 1.15 Uhr muss er sich ein Steakmesser geschnappt und auf den Bruder eingestochen haben. Mit 17 wuchtigen Stichen in den Kopf und in den Oberkörper brachte er seinen Bruder ums Leben. Dann wusch er sich und fuhr nach Hause, wo er am 3. Januar festgenommen wurde. Der Vater der Brüder hatte tags zuvor seinen toten Sohn gefunden.

Er habe den „größten Abschaum umgebracht“, hatte der 40-Jährige bei der Polizei gesagt. In seinem letzten Wort vor dem Urteil redete er wirres Zeug. „Gerüchteweise“ sei er schuldig, aber die blutige Jacke habe ihm die Polizei untergeschoben. Auch sei die Leiche verschwunden, fabulierte er. Dann wieder sagte der Mann, er habe seinen Bruder retten müssen.

„Der Mann kann wegen seiner Krankheit nicht bestraft werden“, so Richter Hahn. Die Krankheit des 40-Jährigen sei nur eingeschränkt durch Medikamente beeinflussbar.