Der Angeklagte im Morfall Katharina K. hat sein Schweigen gebrochen. Foto: dpa

Bislang hatte der mutmaßliche Mörder einer jungen Backnangerin kein Wort gesagt – jetzt hat er ein 65-seitiges Statement abgegeben. Daniel E. berichtet darin von angeblichem Sex des Opfers mit Fremden und spricht von „Ermittlungsfehlern“.

Backnang/Stuttgart - Konzentriert über einem Stapel Papier – so hatte Daniel E. bislang den Prozess verfolgt, in dem er sich wegen des Vorwurfs des Mordes an seiner Ex-Freundin verantworten muss. Nun wurde klar, an was er all die Zeit gearbeitet hat: 65 handschriftliche Seiten umfasst die Stellungnahme, die er heute vor dem Landgericht Stuttgart abgab. Die Bluttat streitet er weiter ab: „Man kann schon fast von erwiesener Unschuld sprechen“, führt E. aus – er bezieht sich darauf, dass neben seiner eigenen DNA am Leichenfundort und dem Ort, an dem der Körper des Opfers in Brand gesetzt worden war, ein bislang niemandem zugeordneter genetischer Fingerabdruck gefunden wurde. Die Polizei sei dem nicht nachgegangen – für ihn einer von „erheblichen Emittlungsfehlern“.

Angeklagter sagt, Katharina K. sei in der Tatnacht zu einem Sextreffen gegangen

„Katha war und ist ein Geschenk für mich, wir waren Seelenverwandte“, las er vor. Er bedaure, das Mordopfer nun „in einem schlechten Licht darstellen zu müssen“ und Geheimnisse zu verraten, die jetzt nur noch er selbst kenne. Seine Version: K. sei depressiv gewesen – dies habe sich bei ihr in Kaufsucht und gesteigertem sexuellem Verlangen geäußert. Darunter, dass er viel gearbeitet habe, um weniger Betrügereien begehen zu müssen und um den hohen Lebensstandard dennoch zu halten, habe seine eigene Lust gelitten. „Wir haben uns deswegen auf eine offene Beziehung geeinigt“, behauptet E. Regelmäßig habe sich K. mit fremden Männern getroffen, um Sex mit ihnen zu haben. „Heute weiß ich, dass das ein Fehler war.“

Auch mit ihm habe K. hin und wieder noch geschlafen. „Zu ihren besonderen Vorlieben gehörte Sex im Freien“, sagte E. – und zwar unter anderem in den Gartengrundstücken bei Eglosheim und Asperg, an denen später ihr toter Körper angezündet, beziehungsweise vergraben wurde. „Ich wusste, dass sie sich dort auch mit ihren Männerbekanntschaften traf“, so E. Am Abend ihres Todes sei K. zu einem solchen Treffen aufgebrochen. Sein eigenes Handy sei am Tag nach dem Verschwinden der zweifachen Mutter nur deswegen geortet worden, weil er verzweifelt nach Katharina K. gesucht habe.

Auch zum Sorgerechtsstreit, in dem die Ermittler ein Motiv vermuten, nahm E. Stellung. Er habe keine Post unterschlagen und das Verfahren nicht hinter ihrem Rücken eingefädelt – „die Briefe lagen in Kathas Audi“, erzählte er. Wegen ihrer Depressionen habe K. darauf nicht reagiert.

Blutspuren sollen von Zahnfleischproblemen herrühren – nicht vom Mord

Äußerst eloquent und ausschweifend dozierte E. vor dem Gericht über die Trauerforschung der vergangenen Jahrzehnte, über Ursache und Symptome von Depressionen, über eine angeblich histrionische Persönlichkeit K.s, die sie dazu gebracht habe, Vorfälle häuslicher Gewalt zu erfinden. Seine Ausführungen bekamen regelrecht philosophische Tiefe: „Die Suche der Öffentlichkeit nach einem Schuldigen hat schon fast pathologische Züge“, erklärte er in die Runde, nachdem er seine eigene Unschuld beteuert hatte.

Für alles hatte E. eine Erklärung. Blut- und Speichelspuren des Opfers an einem Teppich, der in seinem Büro gefunden wurde, sollen von Zahnfleischproblemen des Paars herrühren. Würgemale, die Freunde Monate zuvor am Hals von K. gesehen haben wollen, seien „Knutschflecke“ von einem ihrer Sextreffs gewesen. Am Tag nach K.s Verschwinden habe er „eine innere Blockade“ gehabt, er habe die Polizei nicht gerufen, um nicht voreilig Alarm zu schlagen. „Heute, im Nachhinein, mache ich mich deswegen für dieses schreckliche Verbrechen verantwortlich“, sagte er.

Ob die Ausführungen von E. bei der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage Eindruck gemacht hat, ist fraglich: Keiner der Beteiligten hatte danach noch Fragen an ihn. Die Beweisaufnahme ist damit abgeschlossen. Nun stehen zunächst die Plädoyers der Staatsanwältin und der Nebenkläger auf dem Programm, die vermutlich auch zur Version von E. Stellung nehmen.